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Hockenheim – Zugzahlen und Varianten sollten bis Juni von der Bahn überprüft werden

Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Bahn scheint erneut Zusagen nicht einzuhalten: Im Rahmen des Besuchs einer Hockenheimer Delegation im Berliner Bundesverkehrsministerium hatte die Bahn dem zuständigen Staatssekretär Michael Odenwald die nochmalige Überprüfung von Daten zum Lärmschutz zugesagt. Überprüft werden sollten die Entwicklung der Zugzahlen und die Bewertung möglicher Varianten zur Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Bahnstrecke. Das Ergebnis der Überprüfung sollte laut Schreiben von Markus Baßler von der DB Netz AG noch im Juni der Stadt zugesendet werden. Bis jetzt ist jedoch keine Mitteilung eingegangen.

Die Stadt Hockenheim hat die DB Netz AG deshalb nachdrücklich aufgefordert, die zugesagten Daten zu übermitteln. „Es passt einfach ins Bild, dass die Bahn keine ihrer Zusagen einhält. Dabei ist diese Prüfung sehr wichtig für das weitere Verfahren. Nach von uns beauftragten Gutachten sind die tatsächlich zu erwartenden Zugzahlen nämlich wesentlich höher als die Zahlen, die von der Bahn im Planfeststellungsverfahren genannt wurden“, sagte Oberbürgermeister Dieter Gummer. Daraus könnten sich dann Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeitsrechnung der verschiedenen Varianten ergeben.

Die Bahn geht in den Planfeststellungsunterlagen davon aus, dass mit 670 Zügen (sog. Lastfall 2025) je Tag auf den Strecken der Rheintalbahn und der Schnellfahrstrecke zu rechnen ist. Derzeit sind im gleichen Streckenabschnitt ca. 440 Züge je Tag unterwegs. Die Bahn kalkuliert mit 405 Zügen bis zum Jahre 2025 auf der Rheintalbahn, während die von der Stadt beauftragten Experten dagegen 576 Züge theoretisch allein auf dieser Strecke für möglich halten.

„Schon heute geht die Lärmbelästigung weit über das Erträgliche hinaus. Bei noch mehr Zügen wird auch der Lärmpegel steigen. Wir fordern deshalb weiterhin, dass die Bahn ihre Verträge einhält und für ausreichenden Lärmschutz sorgt“, so Gummer.

Das Verfahren, das derzeit die zuständige DB Netz AG zur Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt beantragt hat, sieht als hauptsächliche Lärmschutzmaßnahme vor, die Gleise besonders zu überwachen, d.h. bei Bedarf abzuschleifen. Der Bau einer ca. 1,50 m hohen und ca. 150 m langen Lärmschutzwand ist lediglich zwischen dem Bahnhofskiosk und der Mörschbrücke vorgesehen.

Damit wären also immer noch ca. 3.100 Wohneinheiten in der Nacht zu hohem Bahnlärm ausgesetzt, der nachweislich dem menschlichen Organismus schaden und krank machen kann. Geht man von 2-3 Personen je Haushalt aus, so ist mit nahezu 10.000 Personen fast die Hälfte der Einwohner Hockenheims erhöhtem Bahnlärm ausgesetzt.

Nachdem die Offenlage im April 2013 beendet wurde, sieht das weitere rechtliche Verfahren nun vor, dass die DB Netz AG zu den Einwendungen Stellung nimmt. Danach entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP KA) als zuständige Verfahrensbehörde, ob eventuell ein Erörterungstermin in Hockenheim durchgeführt wird.

Im Anschluss werden die Unterlagen an das Eisenbahnbundesamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Das Eisenbahnbundesamt, das als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes bei Bauvorhaben der DB Netz AG zuständig ist, trifft dann die Entscheidung, welche der Lärmschutzvarianten in Hockenheim gebaut wird.

Das RP KA wird die ausgelegten Unterlagen zu dem Planfeststellungsverfahren bis zum Abschluss des Verfahrens im Internet abrufbar bereitstellen. Der Link und weitere Informationen sind über die Seiten der Stadt Hockenheim im Bereich Bauen und Wohnen abzurufen unter dem folgenden Link: www.hockenheim.de/main/bauen_wohnen/verkehrsplanung/schallschutz_bahnstrecke. Weitere Informationen stehen auch auf der Webseite von BISS – BürgerInitiative Stille Schiene Hockenheim e.V. unter www.biss-hockenheim.de zur Verfügung.

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