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Neustadt – Infos zum neuen Betreuungsgeldgesetz

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Neben dem Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Tagespflege ab Vollendung des ersten Lebensjahres tritt ab 1. August 2013 auch das neue Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Beantragt werden kann das Betreuungsgeld ab dem Einführungsdatum bei der Elterngeld-/Betreuungsgeldstelle im Fachbereich Familie, Jugend und Soziales, Jugendamt, Konrad-Adenauer-Straße 43. Zuständig sind Sabine Theilmann, Telefonnummer 06321/855-646, oder Karl Gregeratzki, -644. Dort können auch weitere Informationen zu dieser neuen Leistung eingeholt werden.

Anspruchsberechtigt sind Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die nach dem 1. August 2012 geboren sind, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kindertagesstätte besuchen oder nicht von einer durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter betreut werden. Außerdem müssen die Eltern einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mit dem Kind in einem Haushalt leben.

Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro, ab 1. August 2014 dann 150 Euro pro Monat. Der Höchstbezugszeitraum beträgt 22 Monate.

Unerheblich ist, ob die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht. Auch wenn jemand in Vollzeit arbeitet, besteht der Anspruch, sofern alle anderen Kriterien erfüllt sind.

Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden. Der Bezug ist deshalb grundsätzlich für Kinder, die ab 1. August 2012 geboren wurden, frühestens ab Oktober 2013 möglich. Der Höchstbezugszeitraum beträgt 22 Lebensmonate.

Das Betreuungsgeld wird in voller Höhe auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II angerechnet. Dagegen bleibt es bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie z. B. Wohngeld oder BAföG grundsätzlich unberücksichtigt. Der gleichzeitige Bezug von Eltern- und Betreuungsgeld ist nicht möglich. Anspruch auf Betreuungsgeld hat – im Gegensatz zum Elterngeld – immer nur ein Elternteil.

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