Südliche Weinstraße/Metropolregion Rhein-Neckar-Ab 1. August 2013 haben die Eltern einjähriger Kinder einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung in einer Kindertagesstätte oder einer Kindertagespflege. Zurzeit unterscheidet sich die Höhe der einkommensanhängigen Elternbeiträge für die Betreuung eines Kindes in der KiTa zur bisherigen Höhe des Kostenbeitrags, welcher für die Betreuung in Kindertagespflege zu leisten ist. Deshalb hat der Kreistag Südliche Weinstraße in seiner letzten Sitzung eine Anpassung vorgenommen.
Ab dem 1. August 2013 soll der Kostenaufwand für die Eltern angeglichen werden, egal ob der Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege erfüllt wird.
Die neue Kostenbeitragstabelle ist in sechs Einkommensstufen gegliedert. Die Höhe des Mindesteinkommens und des Höchsteinkommens haben sich nicht verändert. Es wurde lediglich anstatt vier Einkommensstufen in 500 Euro Schritten, sechs Einkommensstufen mit 300 Euro Schritten eingeführt. Dies führt zu einem langsameren Ansteigen der Kostenbeiträge. Teilweise sind die Kostenbeiträge im Vergleich zur aktuellen Tabelle höher. Für Eltern mit geringerem Einkommen wurden die Beiträge gesenkt; an dem 2. Geburtstag entfällt der Elternbeitrag komplett.
Weitere Informationen sind in der Kreisverwaltung SÜW bei Sabine Huber (Kindertagesstätte) 06341/940463 und Melanie Volk (Kindertagespflege) 06341/940490 erhältlich.