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Ludwigshafen – Stadtverwaltung genehmigt Abriss des Engelhorn-Hochhauses

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar-Die Stadtverwaltung Ludwigshafen gibt im Benehmen mit der Oberen Denkmalschutzbehörde des Landes Rheinland-Pfalz dem Antrag der BASF SE auf Abriss des Friedrich-Engelhorn-Hochhauses statt. Die Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden und das Ergebnis einer umfangreichen Prüfung.
Die Verwaltung begründet ihre Entscheidung damit, dass unter den gegebenen Umständen der Erhalt des Friedrich-Engelhorn-Hochhauses im Sinne des Gesetzes nicht zumutbar ist. Im Rahmen der Prüfung werden im Zuge einer so genannten denkmalrechtlichen Wirtschaftlichkeitsberechnung die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung des Denkmals den Erträgen und dem Gebrauchsvorteil aus dem Denkmal gegenübergestellt. Dabei werden grundsätzlich unterschiedliche Varianten berechnet und Möglichkeiten in Betracht gezogen. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat dabei eigene Wirtschaftlichkeits-berechnungen angestellt und hierbei anerkennen müssen, dass ein Erhalt des Friedrich-Engelhorn-Hochhauses wirtschaftlich nur zumutbar wäre, wenn es gelingen würde, die Sanierungskosten um rund 50 Prozent zu reduzieren. Dies ist jedoch technisch und aus Gesichtspunkten der Sicherheit nicht realisierbar. Die Untere Denkmalschutzbehörde hat Sanierungsstandards, Sanierungsalternativen und den Verzicht auf kostenintensive Sanierungsmaßnahmen geprüft. Dennoch konnte die Genehmigung des Abbruchs nicht versagt werden. Einerseits ist entsprechend der Rechtsprechung der Erhalt eines Denkmals nur wirtschaftlich zumutbar, wenn aus dessen Nutzung dauerhaft Erträge zu dessen Erhalt erwirtschaftet werden können. Andererseits können keine Erträge erwirtschaftet werden, wenn ein Denkmal nicht sicher ist oder anderen heutigen Nutzeranforderungen nicht gerecht wird.
Rund ein halbes Jahr hat die Stadtverwaltung den Abbruchantrag der BASF, der im November 2012 einging, geprüft. Dafür wurden sowohl mit dem Antragsteller als auch mit der Denkmalfachbehörde – Generaldirektion Kulturelles Erbe – offene Fragen geklärt und umfangreiche Unterlagen gesichtet und bewertet. Die nun ausgesprochene Genehmigung ist verbunden mit der Auflage, die künstlerisch gestalteten Mosaike des Künstlers Rolf Müller-Landau im 21. Obergeschoss des Hauses sicherzustellen, um diese an anderer, noch festzulegender Stelle wieder einzubauen. Zudem müssen der Abbruch und dessen Umstände historisch und technisch wissenschaftlich verwertbar dokumentiert werden.
“Das 1957 errichtete Friedrich-Engelhorn-Hochhaus ist nicht nur ein städtebaulich prägendes Gebäude, es ist ebenso Sinnbild des wirtschaftlichen Aufschwung Ludwigshafens nach dem Krieg. Viele Ludwigshafenerinnen und Ludwigshafener verbinden mit dem Engelhorn-Hochhaus persönliche Erinnerungen, es ist ein städtisches Identifikationsobjekt von nationaler Bedeutung und als einst höchstes Gebäude Deutschlands ein Kulturdenkmal. Insofern haben wir als Stadt Ludwigshafen die Entscheidung der BASF, einen Abriss zu beantragen, bedauert, auch wenn wir die Beweggründe nachvollziehen können. Ich gehe davon aus, dass die BASF zur Gestaltung ihres Entrees eine entsprechende repräsentative und zeitgemäße Architektursprache finden wird, die hoffentlich auch stadtbildprägend und identitätsstiftend wirkt”, betonte Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse.
Baudezernent Klaus Dillinger unterstrich, dass sich die Stadtverwaltung die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. “Wir haben – das zeigt auch der relativ lange Zeitraum – sehr gründlich geprüft und alle Argumente gegeneinander abgewogen. Als Rückbestätigung war es uns wichtig, mit der Oberen Denkmalschutzbehörde das Benehmen hergestellt zu haben, was bedeutet, dass sie unsere Bewertung teilt”.

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