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Heidelberg – Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit berät über Einführung eines Sozialtickets

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Auf der Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Chancengleichheit des Heidelberger Gemeinderates steht am 2. Juli 2013 die Einführung eines „Sozialtickets“. Die Stadt Heidelberg würde dabei für die knapp 5.800 Anspruchsberechtigten – Anspruch hätten Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie Empfänger/-innen von Kinderzuschlag und Wohngeld mit minderjährigem Kind – die Möglichkeit geben, eine Zeitkarte des VRN zu erwerben. Eine Befragung des angesprochenen Personenkreises hatte ergeben, dass vier von fünf Befragten ein Jahresticket für monatlich 35 Euro kaufen würden.
Die Beschränkung auf die Altersgruppe 18 bis 59 Jahre ergibt sich daraus, dass Jüngere, sofern sie sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf das MAXX-Ticket haben, Ältere auf die „Karte ab 60“.
Verwaltung empfiehlt Bezuschussung der Monatskarte „Jedermann“*
Die Verwaltung hat alle Alternativen zur Subventionierung einer Zeitkarte durchgerechnet: Monatskarte Jedermann, Jahreskarte Jedermann, Rhein-Neckar-Ticket, Job-Ticket. Alle Modelle haben Vor- und Nachteile: der Geltungsbereich wäre auf die Großwabe Heidelberg beschränkt, die Mitnahmemöglichkeit wäre nicht gegeben, der städtische Verwaltungsaufwand wäre erheblich oder die Kosten wären sehr hoch. Bei allen Zeitkarten könnte aus Kostengründen nur ein Teil der eigentlich Anspruchsberechtigten ein vergünstigtes Sozialticket erhalten. Für die Einführung des Sozialtickets sind jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 536.000 Euro eingeplant.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Bezuschussung der Monatskarte „Jedermann“. Die weitere Beratung erfolgt im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Juli, abschließend soll der Gemeinderat am 24. Juli 2013 entscheiden.

*VRN-Monatskarte „Jedermann“
Monatskarten Jedermann gelten ab dem gewünschten Tag bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats 12 Uhr. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages. Die Monatskarte gilt im gewählten Geltungsbereich in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse). Inhaber einer Monatskarte Jedermann (persönlich oder übertragbar) können bis zu 4 Personen (hierbei werden Kinder unter 6 Jahren nicht mitgezählt) oder ihre/n
(Ehe-)Partner/-in sowie eine beliebige Anzahl eigener Kinder oder Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre kostenlos mitnehmen. Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitfahren. Diese Regelung gilt montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.

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