Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Aus der Sitzung des Stadtrechtsausschusses am 20. Juni 2013
Eine Dachgaube zum Hof und dies auch nur „unter Schmerzen“ ist alles, was Denkmalpfleger Dr. Stefan Ulrich dem Eigentümer eines seit Jahren leer stehenden, etwa 1910 errichteten Gebäudes in der Konrad-Adenauer-Straße in Höhe des Finanzamtes zugestehen kann. Bereits dies sei ein „sehr starkes Entgegenkommen“. Neben der Gaube wollte der Eigentümer im Rahmen der Sanierung eine Dachterrasse wie beim Nachbarn bauen. Doch das geplante Vorhaben wurde nicht nur aus Denkmalschutz-, sondern auch aus Brandschutzgründen als nicht genehmigungsfähig abgelehnt. Weil der Eigentümer dagegen Widerspruch eingelegt hatte, war der Fall nun im Stadtrechtsausschuss unter dem Vorsitz von Andreas Bauer verhandelt worden.
Der Eigentümer hatte argumentiert, dass es an den bestehenden Räumlichkeiten keine baulichen Veränderungen geben werde und sie auch zukünftig als Schlafräume genutzt werden würden. Die neue Gaube beziehungsweise neue Terrasse würden den Brandschutz sogar „erheblich“ verbessern. Zum Verweis auf den 1984 genehmigten Nachbarterrasse und die geforderte Gleichbehandlung sagte der Denkmalpfleger, dass er – genauso wie der damalige Denkmalpfleger – die frühere Genehmigung für falsch halte und diesen Weg nicht (weiter) beschreiten werde. Darüber hinaus lasse der 1997 geänderte Bebauungsplan keine Dachterrassen in Mansarddächern mehr zu.
Zudem hatte eine Besichtigung vor Ort von Bernd Sturn, feuerwehrtechnischer Fachmann, ergeben, dass die Dachräume offenbar seit vielen Jahren als Abstellkammer genutzt werden. Geschlafen hätte dort schon lange niemand mehr. Offenbar sei auch geplant, die Räume als eigenständige Wohnung, zumindestens aber als Räume mit Aufenthaltscharakter, auszubauen. Dies würde einen zweiten Rettungsweg erfordern, denn im Brandfall könne der Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs nicht gewährleistet werden. Das liege daran, so Sturn, dass die Neigung des Dachs Richtung Süden so ungünstig ist, dass man das (vorhandene) Dachfenster nicht mit dem Rettungskorb erreichen würde. Geeignete bauliche Maßnahmen sind jedoch mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar. Für eine Rettung aus der neuen, nördlichen Dachgaube fehlt die Zufahrtsmöglichkeit.
In der Sitzung machte der Eigentümer aber deutlich, dass er sich auch mit der „kleinen Lösung“, soll heißen Dachgaube ja, Balkon nein, anfreunden würde. Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses wird in den nächsten Wochen zugestellt. Dagegen könnte innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.