Hockenheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Ein Appell an Eltern, Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und Jugendliche – Zum 38. Mal feiern wir in diesem Jahr unser Straßenfest „Hockenheimer Mai“. Das traditionelle Vereinsfest mit zahlreichen musikalischen Darbietungen auf diversen Bühnen lockt wieder viele Besucher an, um gemeinsam zu feiern.
Leider zeigt die Erfahrung der letzten Jahre aber auch, dass der Trend eines immer früheren Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen anlässlich derartiger Veranstaltungen dramatisch zunimmt. Besonders in den späteren Abendstunden zeigen sich vermehrt Alkoholexzesse junger Menschen. Dies nicht zuletzt deswegen, weil viele Erwachsene sich nachgiebig zeigen („..das macht doch jeder“) oder den Alkoholkonsum durch unüberlegte Abgabe an Minderjährige sogar aktiv fördern. Dabei sollte allen klar sein: Alkohol gehört auch während des Straßenfestes „Hockenheimer Mai“ nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Der Hockenheimer Mai ist keine Auszeit für den Jugendschutz!
Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe und die Gestattung des Verzehrs von Alkohol jeglicher Art für Jugendliche unter 16 Jahren. Zwischen 16 und 18 Jahren sind lediglich die Abgabe und der Verzehr von Bier, Biermischgetränken, Wein, Weinmischgetränken u.ä. erlaubt. Branntweinhaltige Getränke dürfen nur an Erwachsene abgegeben und von Ihnen verzehrt werden. Diese Tatsache ist vielen nicht bewusst, teilweise wird sie aber auch einfach ignoriert. Die in den vergangenen Jahren immer wieder beobachtbaren Exzesse von Jugendlichen können auch in deren eigenem Interesse nur eingedämmt werden, wenn alle, Eltern, Vereine, Gewerbetreibende, Gastwirte und die Jugendlichen selbst, jeweils in ihrem Verantwortungsbereich mithelfen.
Werte Eltern:
Sprechen Sie zu Hause mit Ihren Kindern über die möglichen Konsequenzen missbräuchlichen Alkoholkonsums und den Jugendschutz, sensibilisieren Sie sich und Ihre Kinder für die Gefahren und vereinbaren Sie verbindlich, dass am Hockenheimer Mai kein Alkohol mit auf das Festgelände gebracht wird. Alkohol für unter 16-jährige muss tabu sein.
Sehr geehrte Gewerbetreibende, Gastwirte und Vereinsmitglieder:
Nehmen Sie den Jugendschutz auch während des Straßenfestes ernst. Unterstützen Sie die Eltern in Ihrem Erziehungsauftrag. Machen Sie mit!
Im Übrigen werden Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen mit Bußgeldern bis zu 4.000 € sanktioniert.
Liebe Jugendliche und junge Erwachsene:
Übernehmt auch Verantwortung untereinander. Gebt keinen Alkohol an eure Bekannten weiter, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar betrunken sind.
Aber auch alle anderen Erwachsenen sind aufgefordert, nicht wegzusehen, denn Jugendschutz kennt keine Auszeit. Letztlich können Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.
Jugendschutz geht alle an!