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Neustadt – Verwaltungsgericht – Mündliche Verhandlung im Prozess gegen geplante Ortsumgehung Bellheim

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Beim Verwaltungsgericht werden am 16. Mai 2013 zwei Klagen von mehreren Privatpersonen aus Bellheim gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 2011 verhandelt. Das Straßenbauvorhaben beinhaltet den Neubau der Umgehungsstraße südlich der Ortslage von Bellheim im Zuge der Landesstraße 509. Die Anbindung der Umgehungsstraße soll westlich von Bellheim über einen Kreisverkehrsplatz und eine Querspange an die bestehende L 509 sowie einen weiteren Kreisverkehrsplatz östlich von Bellheim an die Bundesstraße 9 erfolgen. Die geplante Baulänge beträgt 4,235 km, wobei eine befestigte Fahrbahnbreite von 7,50 m vorgesehen ist.
Die Kläger, die Eigentümer zahlreicher Grundstücke sind, die durch den Straßenbau in Anspruch genommen werden, wenden sich gegen den genannten Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung, die Umgehungsstraße sei nicht erforderlich. Diese führe nicht zu einer Entlastung im Ortskern von Bellheim. Auf ihre Belange sei nicht ausreichend eingegangen worden. Das beklagte Land hält den Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig.
Die mündliche Verhandlung in den Verfahren 4 K 175/12.NW und 4 K 177/12.NW findet am 16. Mai 2013 um 11.20 Uhr im Sitzungsaal C 7 im provisorischen Anbau des Gerichtsgebäudes in Neustadt statt. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Sitzplätze für nicht am Verfahren beteiligte Zuhörer ist auf ca. 28 begrenzt. Für die Vertreter der Medien sind 4 Plätze vorgesehen.

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