Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Umfangreiche Ermittlungen des Fachkommissariats für Raubdelikte (K 5) der Kriminalinspektion Ludwigshafen führten jetzt zur Klärung des brutalen Raubüberfalls vom 22. Februar 2013 auf ein älteres Juwelierehepaar in der Schützenstraße (Stadtteil Süd).
Wie damals berichtet, hatten eine unmaskierte Täterin und ein mit einer dunklen Mütze mit eingeschnittenen Löchern maskierter Täter um 16.35 Uhr das Juweliergeschäft betreten. Der Täter hatte der 61-jährigen Geschäftsinhaberin unvermittelt mit einer mitgebrachten Eisenstange ins Gesicht geschlagen, so dass die Frau im Mundbereich erheblich verletzt wurde und ihr zudem ein Zahn ausgeschlagen wurde.
Von dem Lärm des Tatgeschehens aufgeschreckt, war der 65-jährige Ehemann der Verletzten aus dem Hinterzimmer in den Verkaufsraum gekommen. Bei der anschließenden Rangelei hatte ihm die Mittäterin mit einem 36 cm großen Schraubendreher auf den Kopf geschlagen, so dass auch er verletzt wurde.
Danach waren der Täter und seine Mittäterin Richtung Pfalzgrafenstraße geflüchtet. Trotz groß angelegter Fahndung der Polizei blieb das Täterpärchen spurlos verschwunden. Am Tatort war ein Tatwerkzeug und die Maskierung sichergestellt worden. Das Ehepaar musste im Krankenhaus ambulant behandelt werden.
Bei den vom Raubkommissariat getätigten Ermittlungen kristallisierte sich nach und nach ein dringender Tatverdacht gegen drei Tatbeteiligte heraus. Erste Ermittlungsansätze ergaben sich bei der näheren Überprüfung einer 17-Jährigen aus dem Landkreis Ludwigshafen, die ursprünglich als Zeugin vernommen werden sollte. Sie hatte sich nämlich kurz vor der Tat im Juweliergeschäft aufgehalten, Kaufinteresse vorgegeben und sich zwei Ringe zum Anschauen vorlegen lassen, welche seit der Tat verschwunden sind.
Durch weitere Ermittlungen konnte der Tatverdacht gegen die „Kundin“ soweit erhärtet werden, dass sie im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung letztlich die Tat zugab und eine
16 -Jährige und einen 14-Jährigen, beide aus Ludwigshafen, als Komplizen benannte.
Gegen die 16-Jährige wurde auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal wegen Wiederholungsgefahr Untersuchungshaftbefehl erlassen, da sie wegen gewerbsmäßigem Diebstahl unter Bewährung stand. Sie wurde am 5.4.2013 von Kriminalbeamten festgenommen. In der richterlichen Vernehmung räumte auch sie die Tat ein. Sie kam anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.
Der ermittelte 14-jährige „Täter“ wurde heute vernommen. Gegen ihn erging wegen fehlender, einschlägiger Vorverurteilung genauso wie gegen die 17-jährige „Kundin“ vorerst kein Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr.