Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – Mit dem Frühlingseinzug beginnt für die heimische Vogelwelt die Brutzeit. Jetzt haben die Vögel ihre aktivste Zeit. Balz, Paarung, Nestbau und Brut stehen an. Die Brutzeit beginnt wie zum Beispiel bei Amseln und Meisen im März und erstreckt sich bis Ende Juli. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen bittet daher, auf die brütenden Vögel Rücksicht zu nehmen und Nester und Nistplätze nicht zu beeinträchtigen. Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, ihre Hunde in Wald und Flur im unmittelbaren Einwirkungsbereich zu führen. Damit können sie verhindern, dass Wildvögel wie Fasane und Wild wie Hasen aufgestöbert werden oder gar gewildert wird.
Da die Ludwigshafener Landwirte jedes Jahr Sachbeschädigungen an Folien sowie der Feldfrucht zu beklagen haben, werden die Hundeführer und Hundehalter gebeten, dafür zu sorgen, dass beim Ausführen der Hunde keine Schäden an und auf den landwirtschaftlichen Flächen verursacht werden. Sachbeschädigungen können strafrechtlich zur Anzeige gebracht werden und der Hundehalter/Hundeführer könnte sich für den Schaden, den sein Hund anrichtet, schadensersatzpflichtig machen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde in der Feldgemarkung nur auf den Feldwegen geführt werden dürfen. Kontrolliert wird dies im Rahmen der Feldhut durch den städtischen Vollzugsdienst des Bereichs Öffentliche Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdiensts werden in den kommenden Wochen verstärkt darauf achten, dass die frisch bestellten Felder und Folien nicht beschädigt werden.
Im Einzelfall können Verstöße gegen artenschutz- und jagdrechtliche Bestimmungen sogar mit Bußgeldern geahndet werden.