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Mannheim – Windenergie muss im Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar separat abgearbeitet werden – P-Ausschuss des Verbandes beschließt zweigleisiges Vorgehen

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Planungsausschuss des Verbandes Region Rhein-Neckar empfiehlt der Verbandsversammlung, die Standortplanung für regionalbedeutsame Windenergieanlagen im weiteren Aufstellungsverfahren zum Einheitlichen Regionalplan als separate Planung fortzuführen.

Mit dieser Entscheidung ziehen die Gremiumsmitglieder die notwendige Konsequenz aus mehrfachen, zudem länderspezifisch unterschiedlichen Änderungen der rechtlichen Planungsvorgaben zur Gebietsausweisung für Windkraftstandorte in Baden-Württemberg Hessen und Rheinland-Pfalz. Aktuell kann insbesondere die anstehende abermalige Änderung des Landesentwicklungsprogramms IV Rheinland-Pfalz und eine damit notwendige Neuplanung nicht mehr in den Entwurf des Einheitlichen Regionalplans eingearbeitet werden. Verbandsdirektor Ralph Schlusche: „Der Einheitliche Regionalplan war bereits in der Offenlage. Eine Neu-Ausweisung von Ausschlussflächen nach LEP IV erzwingt eine nochmalige Offenlage. Dies ist bis zur geplanten Verabschiedung des Regionalplans im September schlicht nicht möglich. Deshalb müssen wir zweigleisig fahren, um den Plan insgesamt nicht zu verzögern.“

Die Verband Region Rhein-Neckar musste sich zu Beginn der Planungsarbeiten im Jahre 2010 noch an der so genannten „Schwarz-Weiß-Planung“ orientieren. Dies bedeutete, dass nur zwei Flächentypen für die Steuerung der Windenergie zulässig waren. Jene, die als so genannte Vorrangflächen als Standorte für Windenergieanlagen reserviert sind, und solche, auf denen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschlossen ist. Nach dem Wechsel der baden-württembergischen Landesregierung sollte der Verband insgesamt nur noch Vorrangflächen festlegen und keine Ausschlussgebiete mehr ausweisen. Über mögliche Ausschlussflächen hätten im gesamten Verbandsgebiet die Kommunen selbst entschieden. Nachdem diese neue Vorgabe planerisch umgesetzt worden war, verlangt die aktuelle Überarbeitung des rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsprogramms IV für das linksrheinische Gebiet der Metropolregion eine Dreigliederung: Es soll Vorrangflächen geben, Bereiche, auf denen die Gemeinden ohne Vorgaben der Regionalplanung entscheiden, und regional definierte Ausschlussgebiete, die Windkraftstandorte verbieten.

Der Leitende Direktor Christoph Trinemeier betonte, der Verband wolle aus der Not eine Tugend machen und die mit der notwendigen Neuplanung verbundenen Chancen aufgreifen. So sollen die regionalen Planungsüberlegungen zur Steuerung der Windenergie im Gleichklang mit den bereits parallel laufenden Flächennutzungsplanungen der Gemeinden rückgekoppelt werden. Auf diese Weise können die oft auch schwierigen Diskussionen auf der örtlichen Ebene eingebunden und im Sinne einer Arbeitsteilung Zeit und Planungskosten eingespart werden.

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