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Mannheim – Entscheidung zu den Sondernutzungsgebühren

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Mannheim plant ab dem 1. April 2013 die Sondernutzungsgebühren anzuheben. Eine entsprechende Vorlage geht dem Ausschuss für Umwelt und Technik in den nächsten Tagen zu. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeinderat am 12. März.

Beschlossen wurde die geplante Erhöhung durch den Gemeinderat bereits 2010 mit dem Haushaltsstrukturprogramm. Die Sondernutzungsgebühren waren bei der Stadt Mannheim seit 1999 unverändert. Die Verwaltung sah eine Erhöhung in zwei Schritten vor. 2011 stiegen die Sondernutzungsgebühren um 5 Prozent. Die zweite Stufe von 15 Prozent sollte eigentlich ab 2013 gelten. Aufgrund der massiven Baustellentätigkeiten in der Innenstadt und den damit verbundenen Belastungen hat die Stadt den besonders betroffenen Bereich der Innenstadt vorläufig ausgenommen. Erst nach der Plankensanierung, also voraussichtlich ab 2017, sollen die entsprechenden Gebühren (für Außenbestuhlung, mobile Werbe- und Warenständer, Schaukästen und Vitrinen) für diesen Bereich angepasst werden (eine Karte mit dem ausgenommenen Bereich finden Sie anbei). „Als das Haushaltsstrukturprogramm 2010 beschlossen wurde, konnte noch niemand wissen, welch massiven Baustellentätigkeiten wir jetzt in der Innenstadt haben. Daher haben wir reagiert und diesen Bereich von der Erhöhung vorläufig ausgenommen“, erklärt Baubürgermeister Lothar Quast. Bei der Erhöhung handelt es sich um moderate Beträge. So zahlt ein Gaststättenbetreiber in den Top-Lagen im Monat künftig 1,13 Euro mehr pro Quadratmeter. In den Vororten sind es monatlich rund 0,24 Euro pro Quadratmeter. Generell liegt Mannheim auch nach der Gebührenerhöhung noch im Rahmen vergleichbarer Städte. So berechnet beispielsweise Karlsruhe für das „Aufstellen von Tischen und Stühlen“ in den Top-Lagen 15 Euro pro Quadratmeter und Monat, Heidelberg neun Euro, in Mannheim sind es nach der Gebührenerhöhung 8,63 Euro. „Wir sind mit der Änderung auch auf die Anregungen der Verbände und Kammern eingegangen und haben so auf die besondere Situation Rücksicht genommen“, erläutert der Baubürgermeister weiter.

Zwar bedeutet die Gebührenanpassung zunächst eine Erhöhung, aber die Mehreinnahmen von rund 130.000 Euro fließen in das Budget der Straßenunterhaltung und kommen damit auch den Gaststättenbetreibern zugute. Denn sie werden mit weiteren Mitteln für die Unterhaltung und Instandsetzung der Straßen, Wege und Plätze verwendet. „Wir haben seit 2011 rund 10 Millionen Euro in die Straßenunterhaltung gesteckt. Wenn der öffentliche Straßenraum entsprechend saniert ist und die Plätze repräsentativ sind, wirkt sich das positiv auf die Aufenthaltsqualität und somit auch auf die Sondernutzung aus“, bemerkt Quast.

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