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Germersheim – Gebührenbescheide für Abfallentsorgung werden verschickt

Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar –

Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren. Adressaten sind Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.
Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2012 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.
Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man bei rechtzeitiger Zahlung der Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht.
Die dazu nötigen Formulare liegen dem Gebührenbescheid bei und werden auch nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 gerne zugesandt.
Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft ist das Formular für die Einzugsermächtigung unter der Rubrik Formulare ebenfalls zu finden. Dieses muss mit Unterschrift an die Kreisverwaltung geschickt werden.

Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.

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