Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2012 einstimmig Änderungen der Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen. Hintergrund sind Gespräche der Stadtverwaltung mit dem Einzelhandel, der Hotellerie und Gastronomie sowie der Bauwirtschaft und dem Handwerk. Vertreter der genannten Branchen hatten im Dezember 2010 mit Kritik auf die damalige Neufassung der Sondernutzungsgebührensatzung reagiert. Damals waren unter anderem die Gebühren für Baustelleneinrichtungen, gewerbliche Sondernutzungen und Außenbewirtschaftungen angehoben worden. Die betroffenen Branchen hatten eine Verschlechterung der Auftragslage beziehungsweise eine finanzielle Mehrbelastung befürchtet. Obwohl sich die Befürchtungen nicht bewahrheitet haben, sieht der jetzt gefundene Kompromiss Erleichterungen vor:
• Die Sondernutzungsgebühr in der Bauwirtschaft soll sich um die Hälfte verringern, wenn die Baustelle witterungsbedingt stillsteht. In diesen Fällen führt allein höhere Gewalt zur Verlängerung der Sondernutzung. Die damit verbundene Schmälerung des wirtschaftlichen Vorteils der Baufirma rechtfertigt eine Gebührenermäßigung.
• Die Sondernutzungsgebühr für das Aufstellen von Tischen und Stühlen für Gaststätten wird für die Monate April und September wegen der unsicheren Wetterverhältnisse um 20 Prozent gesenkt.
• Bei der Gebührenerhöhung für das Aufstellen von Werbetafeln, Dekorationsgegenständen und ähnlichem haben sich Einzelhändler und Stadtverwaltung darauf verständigt, die Auswirkungen der neuen Gebührenregelung bei der Genehmigung von Markisen und Werbeaufsteller weiter zu beobachten und bei Bedarf in den Dialog zu treten.