Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – In der Gemarkung Frankenthal sind derzeit Mitarbeiter von Privatfirmen von Haustür zu Haustür unterwegs, die den Grundstückseigentümern, mit Verweis auf angebliche Rechtsverpflichtungen, eine Dichtheitsprüfung der Kanalhausanschlussleitung andienen wollen.
Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (Pfalz) EWF weist darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine vom EWF in irgendeiner Form unterstützte Aktion handelt. Nach der Rechtssituation müssen die Grundstücksei-gentümer in Frankenthal dafür Sorge tragen, dass die Anlagen der Grundstücksentwässerung auf den Privatgrundstücken entsprechend den Regeln der Technik betrieben werden. Ziel ist es, eine Verunreinigung des Grundwassers durch undichte Leitungen auf den Privatgrundstücken zu vermeiden. Bei Neuanlagen wird deshalb im Rahmen des Entwässerungsgesuches vom EWF ein Dichtheitsnachweis gefordert. Auch bei bestehenden Anlagen der Grundstücksentwässerung soll die Dichtheit in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Eine landesweit geltende Rechtsvorschrift mit festge-schriebenen Terminen zur Durchführung von Dicht-heitsprüfungen, so wie dies z.B. in Nordrhein-Westfalen der Fall ist, gibt es in Rheinland-Pfalz jedoch derzeit nicht. Die Überprüfung kann im Privatbereich als sogenannte optische Kontrolle durchgeführt werden. Bei gewerblich genutzten Grundstücken wird die Dichtheit durch Aufbringen von Wasser- oder Luftdruck auf das System nachgewiesen.
Bei Bedarf kann vom EWF eine Beratung hinsichtlich der geeigneten Prüfmethode erfolgen. (Ansprechpart-ner seitens EWF ist Herr Teufel, Tel. 06233 / 89 – 673).
Der EWF empfiehlt, solche Überprüfungen bei Bedarf von qualifizierten Fachfirmen auf der Grundlage von schriftlichen Angeboten vornehmen zu lassen. Vor Vorauszahlungen an Personen, die nicht bereit sind, sich auszuweisen, wird dringend gewarnt! Diese Vorgehensweise lässt vermuten, dass es sich um so-genannte Kanalhaie handelt.