Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar – Wirtschaft fordert stärkere interkommunale Kooperation und Abstimmung beim Windenergieausbau ein
„Die Landesregierung verpasst erneut die Chance, absehbaren Fehlentwicklungen bei der Energiewende entgegen zu steuern“, kommentiert Peter Adrian, Präsident der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, den vorliegenden zweiten Entwurf zur Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV. „In der Überarbeitung wurden zwar einige wichtige IHK-Anregungen aufgegriffen. Am Grundproblem, dass der Windenergieausbau nicht ausreichend straff gesteuert wird, hat sich aber nur wenig geändert. Dies haben wir in unserer zweiten Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Wirtschaftsministerium deutlich gemacht“, so Adrian.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft fordert deshalb nochmals deutliche inhaltliche Korrekturen, zum Beispiel eine maßgebliche Beteiligung der Regionalen Planungsgemeinschaften an der Umsetzung der Energiewende und Freihaltung der für die Rohstoffgewinnung ausgewiesenen Gebiete von Windenergie. Daneben sieht die IHK-Arbeitsgemeinschaft insbesondere bei der interkommunalen Kooperation und Abstimmung noch deutlichen Handlungsbedarf.
„Im Grundsatz hat jede Kommune den Anreiz, eigene Windenergieanlagen zu errichten, um entsprechende Pachteinnahmen zu verbuchen. Das führt aber sicher nicht dazu, dass die Anlagen immer an den am besten geeigneten Standorten errichtet werden“, erläutert Adrian. „Stattdessen kommt es aus finanziellen Erwägungen einzelner Kommunen heraus zu einem unkoordinierten Ausbau der Windenergie, der wiederum einen ineffizienten Infrastrukturausbau und die Beeinträchtigung von beispielsweise auch touristisch bedeutsamen Landschaften nach sich zieht.“
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft hat sich vor dem Hintergrund dieser Problemstellung nun an das Wirtschaftsministerium und auch an die kommunalen Spitzenverbände in Rheinland-Pfalz gewandt und eine systematische Lösung eingefordert. Zwar gibt es im Land bereits Beispiele eines selbstorganisierten interkommunalen Interessenausgleichs. Doch die finanzielle Beteiligung von nicht standortbegünstigten Kommunen an den Erträgen des Windenergieausbaus ist bisher nicht abschließend geklärt. „Aus Sicht der Wirtschaft stehen die kommunalen Spitzenverbände und auch das Wirtschaftsministerium jetzt in der Pflicht, diese Frage zu klären und stärker als bisher Anreiz- oder Steuerungssysteme zu organisieren, mit denen die negativen Effekte der landespolitisch gewollten, dezentralen Ausbausteuerung begrenzt werden können“, so Adrian.