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Viernheim – Übernahme von Schulden des Kreises durch das Land: Vertrag zu Lasten Dritter

Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Viernheims Bürgermeister Matthias Baaß: „Damit wird es unmöglich, eine Reduzierung der Kreis- und Schulumlage auf ein früheres Normalmaß zu erlangen.”

Bürgermeister Matthias Baaß (Viernheim) sieht die beabsichtigte Übernahme von Schulden des Landkreises Bergstraße durch das Land Hessen als Vertrag zu Lasten der 22 Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße. Baaß: “Der vom Land Hessen als Voraussetzung geforderte Abbau des Minus im Kreishaushalt auf Null kann -wenn überhaupt- nur bei gleichbleibend hoher Festsetzung der Kreis- und Schulumlage für die Dauer von mindestens 10 Jahren erreicht werden. Es wird damit unmöglich, eine Reduzierung dieser Umlagen auf ein früheres Normalmaß zu erlangen.”

Die Kreis- und Schulumlage ist eine ganz wesentliche Einnahmequelle des Landkreises. Der Prozentsatz, der von den 22 Städten und Gemeinden verlangt wird, ist von 43,5 % im Jahr 1993 auf 48% im Jahr 2003 und nunmehr 58 % angestiegen. Baaß: “Diese Höchstgrenze ist gegenwärtig vom Gesetzgeber festgelegt, kann von diesem aber jederzeit auch noch nach oben verändert werden. Durch das Einführen der zusätzlichen Kompensationsumlage wurde diese gesetzliche Festlegung bereits in der Vergangenheit umgangen.”

Das dem Kreistag für seine Sitzung am Montag in Heppenheim vorliegende Papier zum “Schutzschirm” sieht eine Einnahmesteigerung des Landkreises im Produktbereich “Allgemeine Finanzwirtschaft” um 100 € pro Einwohner im Zeitraum von 2013 bis 2020 vor. Basis für diese Einschätzung sind Prognosen der Finanzplanung bis 2015 und bis 2020 weiterhin ein Wachstum der Steuerkraft, also insgesamt dauerhaft steigende Steuereinnahmen in den Städten und Gemeinden.

Die Vorgehensweise, das historisch einmalig hohe Niveau von 58% bei der Kreis- und Schulumlage für die Dauer von weiteren zehn Jahren fortzuschreiben, macht Baaß dem Landkreis nicht zum Vorwurf. Baaß: „Der Landkreis hat in den letzten Jahren jede Menge Pflichtaufgaben auferlegt bekommen, die zu erheblichen Mehrausgaben führen. Das muss der Landkreis bezahlen, darüber kann er nicht frei entscheiden. Insofern bleibt keine große andere Möglichkeit, als im Wesentlichen mit dieser Umlage für eine Weiterbelastung an die 22 Städte und Gemeinden zu sorgen.“ Dies sei, so Baaß, ein Umstand, der durch die Vorgehensweise des Landesgesetzgebers herausgefordert wurde, der die Finanzsituation von Landkreis und den 22 Städten und Gemeinden nicht in seinen Wechselbeziehungen betrachtet. Die beabsichtigte Vertragslösung verschiebt somit die bestehende Problematik („Bund und Land bestellen, bezahlen aber nicht”) in die Städte, die ihrerseits gezwungen sein werden, u.a. auch Steuern zu erhöhen.

Die Bedeutung der Kreisumlage für einen Gemeindehaushalt wird an einer weiteren Zahl deutlich: Für zum Beispiel Viernheim liegt der Unterschied zwischen einem Satz von 48 % (2003 noch gültig) und einem Satz von 58 % bei einem Betrag von mehr als 3,3 Millionen € pro Jahr, welche eine Zusatzbelastung des städtischen Haushalts darstellen.

Viernheims Bürgermeister wünscht sich eine Lösung, die keinen „Verschiebebahnhof“ darstellt, sondern die miserable Finanzsituation der 22 Städte und Gemeinden berücksichtigt.

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