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Heidelberg – Alternative zum künstlichen Gelenk

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – GRN-Klinik Sinsheim bietet seit Herbst die körpereigene Knorpelzelltransplantation (ACT) zur Behandlung von Gelenkschäden an – Seit September dieses Jahres führt das Ärzte-Team der orthopädisch-unfall¬chirurgischen Abteilung (Chefarzt Dr. med. Heinz Vielsäcker) an der GRN-Klinik Sinsheim in Zusammenarbeit mit der Firma Aesculap AG Tuttlingen und der TETEC AG Reutlingen die so genannte Autologe Chondrozyten-Trans-plantation (ACT) durch. Mit dieser relativ neuen, minimal-invasiven Operationsmethode kann geschädigter Gelenkknorpel ersetzt und längerfristig die Implantation eines künstlichen Gelenks verhindert oder zumindest hinausgezögert werden. Die ACT, auch körpereigene Knorpelzelltransplantation genannt, stellt einen Meilenstein in der wiederherstellenden Gelenkchirurgie dar; denn durch sie können Operateure erstmals schadhafte Stellen in Gelenken mit nachgezüchtetem körpereigenem Knorpel auffüllen. Die GRN-Klinik Sinsheim ist eines der wenigen Krankenhäuser in Deutschland, in denen dieses Verfahren angewendet wird.
Dr. med. Predrag Pejic, der als Oberarzt der orthopädisch-unfallchirurgischen Abteilung die ACT-Methode einsetzt, erläutert einige der Bedingungen für deren Anwendung: „Die ACT kommt in der Regel bei 18- bis 50-jährigen Patienten zum Einsatz, deren Gelenk bis auf einen abgegrenzten Knorpelschaden stabil und unverletzt ist. Besonders gut lässt sich diese Methode am Knie- und Sprunggelenk anwenden.“ Die Behandlung erfolgt in zwei minimal-invasiven operativen Eingriffen, die in Größe und Risiko einer Gelenkspiegelung vergleichbar sind: Zunächst werden dem Patienten Knorpelzellen (Chondrozyten) von einer gesunden Stelle des Knorpels entnommen und innerhalb von maximal drei Wochen in einem speziellen Verfahren im Reinlabor vermehrt. Die dabei entstehenden neuen Knorpelzellen werden in einer zweiten Operation an die defekte Stelle gebracht. „Physiotherapie, kontinuierliche Belastungssteigerungen und der einjährige Verzicht auf Sprung-, Lauf- und Risikosportarten tragen dazu bei, dass das betroffene Gelenk mit dem körpereigenen Knorpelersatzgewebe wieder voll belastungsfähig wird“, verspricht Dr. Pejic. Und: „Die Erfolgsquote – das heißt, die längerfristige Vermeidung eines künstlichen Gelenks – ist mit bis zu 90 Prozent sehr vielversprechend.“
Die ACT wurde in den 1990-er Jahren in Schweden erstmals angewendet. Inzwischen ist die Methode weltweit etabliert und wird seit 2007 von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland anerkannt. Da hierbei Knorpelzellen außerhalb des Körpers in einem Labor gezüchtet werden, unterliegt der Vorgang strengen gesetzlichen Bestimmungen. Verschiedene Zertifizierungen und anschließend die Erlaubnis des Regierungspräsidiums sind erforderlich, um die Zulassung zur Durchführung dieser Therapie zu erhalten. Im Rahmen der Genehmigung wurde die orthopädisch-unfallchirurgische Abteilung der GRN-Klinik Sinsheim zum NOVOCART® 3D-Kompetenzzentrum der oben genannten kooperierenden Unternehmen zertifiziert.
Für chronisch verschlissene (Arthrose) oder rheumatisch deformierte Gelenke kommt das ACT-Verfahren nicht in Frage. In diesen Fällen können die Beschwerden häufig nur durch die Implantation einer Endoprothese gelindert werden.

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