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Heidelberg – Im Altneckar werden Steine eingebaut

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Das Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg führt Ufersicherungsmaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet durch. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Heidelberg wird Mitte Oktober 2012 im Rahmen seiner gesetzlichen Betriebs- und Unterhaltungsaufgaben eine umfangreiche Ufersicherungsmaßnahme im Landschaftsschutzgebiet Unterer Neckar durchführen.

„Die Arbeiten im Altneckar Heidelberg-Wieblingen werden erforderlich, da die vorhandenen Kolkschäden und Uferabbrüche im unmittelbaren Bereich der Autobahnbrücke A5 stark zugenommen haben und ein Abrutschen der gesamten Uferböschung sowie dem Hinterland und damit eine Gefährdung des Brückenpfeilers nicht ausgeschlossen werden kann“ erläutert der zuständige Wasserbau-Ingenieur Klaus Genthner des Wasser- und Schifffahrtsamtes Heidelberg.

Zur Wiederherstellung der Uferböschung werden ca. 3.000 Tonnen Wasserbausteine benötigt, die mittels eines Baggerschiffes profilgerecht entsprechend der örtlichen Böschungsneigung in die Schadstellen eingebaut werden. Die Arbeiten zwischen Altneckar-km 18,38 und 18,85 werden von dem Fachfirma Herbert Lülsdorf, Schifffahrt-Uferbefestigungen GmbH, aus Niederkassel ausgeführt. Hierbei wird die Umsetzung der Maßnahme rund 110.000 Euro kosten und bis vorrausichtlich Anfang November 2012 andauern.

„Bevor die eigentliche Sicherungsmaßnahme beginnen kann, muss der vorhandene Bewuchs im Böschungsbereich auf eine Länge von ca. 450 Meter zurückgeschnitten werden“ erklärt der für die Rückschnittarbeiten und die spätere Bauüberwachung zuständige Leiter des Außenbezirkes Heidelberg, Herr Horst Hupe. Die Arbeiten auf der Gemarkung der Gemeinde Dossenheim, wurden bereits im Vorfeld mit dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis als zuständige Naturschutzbehörde abgestimmt.

Zum Abtransport des Schnittgutes sowie zur Anlieferung und dem Einbau des Baumaterials wird ausschließlich der Wasserweg in Anspruch genommen. Hierbei ist zu beachten, dass im Bereich des Altneckars für die Transportschiffe nur eine Abladetiefe bis 2 Meter besteht, anstelle der auf der Bundeswasserstraße Neckar üblichen Ladetiefe von 2,50 Meter.

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