Hockenheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Schaukel, Rutsche oder Kletterwand –Sandra Appel von der Dekra Karlsruhe hat nur eines im Blick, wenn sie einen Kinderspielplatz betritt: Sind die Geräte auch sicher? Wie sieht es aus mit der Standfestigkeit der Geräte, gibt es scharfe Kanten, an denen sich die Kinder verletzen können?
Zusammen mit dem zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung hat Appel alle Spielplätze der Stadt Hockenheim genau unter die Lupe genommen. Geprüft wurden die Geräte dabei nach den gültigen DIN-Vorschriften, die es bei Spielgeräten zu beachten gilt.
„Bei jedem Spielgerät gibt es Besonderheiten“, so die sachkundige Prüferin. In den Vorschriften sei genau festgelegt, was für die einzelnen Teile zu gelten hat. An einer Schaukel z. B. wird neben der Standfestigkeit besonders geprüft, ob genügend Bodenfreiheit gegeben ist. „Wenn ein Kind stürzt, dann darf die Schaukel nicht so niedrig hängen, dass sie beim Vor- und Zurückschaukeln das Kind trifft“, erläutert Appel die Vorgabe, während sie kräftig an den Standpfosten einer „Vogelnest“-Schaukel rüttelt.
„Wenn das Gerüst nicht stabil ist“, führt sie weiter aus, „dann prüfe ich, ob es am Fundament liegt oder ob die Verschraubungen nicht mehr stabil sind.“ Um das Fundament zu prüfen, wird schnell zur Schaufel gegriffen und der Pfosten freigelegt. Dann folgt ein genauer Blick – und die Prüferin ist sich sicher, dass das Fundament zwar sicher ist, die Pfosten aber nicht mehr genug Stand im Boden bieten. Um hier Abhilfe zu schaffen, bekommen die Balken so genannte „Pfostenschuhe“ aus Metall, die unten über die Enden gezogen werden. Fest verschraubt mit dem Pfosten sorgen sie nun wieder für sicheren Halt.
„Diese Methode werden wir bei einigen der Schaukeln auf unseren Spielplätzen anwenden, um sie wieder in Schuss zu bringen. Denn dann haben wir hier aller Voraussicht nach auf mehrere Jahre Sicherheit geschaffen“, so Bauhofmitarbeiter Johannes Lienstromberg. Bei anderen Schaukeln dagegen lohnt der Austausch der kompletten Balken, um die nächsten Jahre wieder Ruhe zu haben. „Das dauert dann allerdings wieder etwas länger, bis die Schaukeln stehen, aber bei der Sicherheit wollen wir auf Nummer sicher gehen“, so der städtische Mitarbeiter.
Doch nicht nur Schaukeln, auch Klettergeräte und Rutschen unterliegen dem strengen Blick der Prüferin. Fast sieht es so aus, als hole Sandra Appel ihre Haushaltsgeräte heraus, um die Rutsche zu prüfen. Mit einer sogenannten Kordelfangstelle, einen Prüfgerät an einer langen Kette, testet sie die Höhe der Brüstung und ob mögliche Fangstellen für Finger oder Unebenheiten bestehen, die Risse verursachen könnten. Beim Klettergerüst kommen pfannen- oder kochtopfähnliche Gebilde zum Einsatz, die Brust bzw. Kopf der Kinder simulieren sollen. „Wichtig ist, dass sich kein Kind verfangen kann und dabei stranguliert. Deshalb müssen die Prüfgeräte durch das Netz passen“, erläutert sie die Methode.
Die Gelenke der Geräte, ausreichend große Fallbereiche, der Bodenbelag – alles wird bei der Prüfung in Betracht gezogen. Unterschiede gibt es dabei nicht nur, was die einzelnen Geräte betrifft, sondern auch, in welchem Alter die Kinder sind, die die Spielgeräte nutzen. „Bei einem Spielplatz, der für unter Dreijährige zugelassen ist, muss immer eine stoßdämpfende Unterlage als Boden eingesetzt werden“, erklärt die Dekra-Mitarbeiterin. Doch egal, wie sicher ein Gerät ist – vor Stolpern oder Hinfallen beim Toben kann es kein Kind beschützen. „Wenn wir nach der gültigen DIN prüfen, können wir nicht versprechen, dass den Kindern nun überhaupt nichts mehr passiert. Das liegt in der Verantwortung der Eltern. Aber eines lässt sich sagen: Wenn die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überprüft wurde, sollten nur noch Unfälle möglich sein, die bis zur Hochzeit verheilt sind“, so Appel abschließend mit einem Augenzwinkern.