Neustadt /Metropolregion Rhein-Neckar –
Im Nachgang an den ersten Errichtungstermin am 7. September wurde auf Anregung der Beteiligten die Satzung des geplanten Wasser- und Bodenverbands geändert und liegt nun bis zum zweiten Errichtungstermin am 22. Oktober 2012 bei der Unteren Wasserbehörde (Umweltabteilung, Hindenburgstraße 9a, 67434 Neustadt an der Weinstraße) zur Einsicht bereit, gleiches gilt für den Plan sowie das Finanzierungs- und Stimmverteilungskonzept.
Von den mehr als 100 Beteiligten seien am ersten Errichtungstermin, in dem es um Information über den geplanten Verband und die Behandlung von Einwänden ging, nur ein geringer Teil zugegen gewesen, auch wenn diese auf sich die Stimmmehrheit vereint hätten, sagt Thomas Baldermann, Leiter der Abteilung Landwirtschaft und Umwelt. „Im Sinne einer möglichst demokratischen und transparenten Verbandserrichtung würde wir uns daher freuen, wenn auf der Fortsetzung des Errichtungstermins im Oktober auch der eine oder andere Eigentümer oder Bewirtschafter im geplanten Verbandsgebiet teilnehmen würde, der im September noch nicht mit dabei war“, lädt Baldermann ein. Getroffen wird sich um 8.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Duttweiler. Zur Beschlussfassung stehen die Errichtung des Verbands, die Satzung und der Verbandsplan.
Wer sich unsicher ist, ob er Beteiligter ist, kann dies gerne bei der Unteren Wasserbehörde unter der Telefonnummer 855-536 erfragen. Da bei der Abstimmung die Stimme an das Flächeneigentum gebunden ist, sollten Bewirtschafter, die für fremde Eigentumsflächen mit abstimmen, daran denken, eine entsprechende Vollmacht zum Termin mitzubringen oder – noch besser – diese Vollmacht vor dem Termin an die untere Wasserbehörde zu schicken, informiert Baldermann. „Gerne kann man uns auch ein Fax an die Nummer 06321/855-458 senden.“
Ein wichtiger Hinweis zum Abschluss: Bürger, die Beteiligte im Verfahren sind, aber nicht mit der Errichtung des Verbands einverstanden sind, müssen, sofern sie dies nicht bereits getan haben, bei der Umweltabteilung der Verbandsgründung schriftlich widersprechen oder ihren Widerspruch auf dem Errichtungstermin am 22. Oktober deutlich machen.