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Ludwigshafen – Haushaltspolitik: Konsolidierung als zentrale Herausforderung – Jahresergebnis 2011 erneut verbessert

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Konsolidierung der kommunalen Finanzen bleibt vordringliches Ziel der städtischen Haushaltspolitik. Sie ist Leitfaden des für 2013 und 2014 geplanten Doppelhaushaltes, dessen Entwurf die Verwaltung vorbereitet. Während sich haushaltspolitische Erfolge im erneut verbesserten Jahresergebnis 2011 ablesen lassen, plädiert die Ludwigshafener Stadtspitze nach wie vor für eine angemessene Finanzausstattung und eine gerechtere Lastenverteilung.
“Die Begrenzung der Neuverschuldung bleibt eine der zentralen Herausforderungen der städtischen Haushaltspolitik. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Stadt müssen wir uns gleichzeitig weiteren großen Herausforderungen stellen. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Bewältigung der Folgen des demo-graphischen Wandels, der Erhalt und die Steigerung der Attraktivität Ludwigshafens als Wirtschaftsstandort und Wohnort sowie die Energiewende sind große Zukunftsaufgaben, die wir bewältigen und finanzieren müssen. Hierbei ist es unserer Auffassung nach unerlässlich, dass Bund und Land sich finanziell erheblich stärker engagieren, als sie es bislang tun.
Die Kommunen, die wichtige Träger der Daseinsvorsorge und der Infrastruktur sind, können es unter den derzeitigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen alleine kaum schaffen. Einer grundlegenden Reform der Gemeindefinanzen hin zu einer aufgabengerechten Finanzausstattung bedarf es nach wie vor”, erklärten Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse und Kämmerer Dieter Feid am Dienstag auf einer Pressekonferenz.
Der Schuldenstand der Stadt Ludwigshafen hat sich innerhalb der vergangenen zehn Jahre auf derzeit rund 1,1 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Das jährliche strukturelle Defizit im Bereich der sozialen Sicherung beträgt unverändert rund 80 Millionen Euro, ohne die eigenen Personalaufwendungen hinzuzurechnen. “Wir lassen in unseren permanenten, intensiven und konsequenten Konsolidierungsmaßnahmen nicht nach, was uns seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier in der aktuellen Haushaltsverfügung für 2012 bestätigt wurde”, sagte Feid. “Gleichzeitig haben wir die Zukunftsfähigkeit, die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt und die Interessen der Menschen, die heute und morgen in Ludwigshafen leben und arbeiten, gemeinsam fest im Blick”, betonen Lohse und Feid.

Ertragsverbesserungen wirken positiv auf Jahresergebnis 2011
Das vorläufige Jahresergebnis für 2011 zeigt, dass Ludwigshafen auf einem guten Weg ist, die Neuverschuldung auf das notwendige Mindestmaß zu senken. Gegenüber den Ansätzen weist das vorläufige Rechnungsergebnis 2011eine tatsächliche Verbesserung um rund 41 Millionen Euro aus und liegt jetzt bei rund minus 51,5 Millionen Euro. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2010 bedeutet das eine Verbesserung um rund 16,5 Millionen Euro. Wesentliche Ursachen hierfür sind einerseits Ertragsverbesserungen insbesondere bei der Gewerbesteuer, andererseits konnten auch die Aufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen und im Bereich des Zinsaufwandes deutlich reduziert werden.

Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben erhöhten sich 2011 auf 303,5 Millionen Euro (Ansatz NHH: 275,5 Millionen Euro; Ist: 2010: 272,4 Millionen Euro). Abzüglich der Gewerbe-steuerumlage verbleiben der Stadt 266,2 Millionen Euro, also rund 29 Millionen Euro mehr als 2010. Die Personalaufwen-dungen einschließlich der Versorgungsaufwendungen stiegen deutlich auf 141,1 Millionen Euro (Ansatz NHH: 134,4 Millionen Euro; Ist 2010: 134,9 Millionen Euro). Dies ist im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und Beihil-fen für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger zurückzuführen.

Soziale Sicherung größte Position im Haushalt
Im Bereich der sozialen Sicherung stehen Erträgen aus Kostenbeteiligungen des Landes und von Sozialleistungsträgern von 71,3 Millionen Euro Aufwendungen in Höhe von 152,8 Millionen Euro gegenüber. Nach wie vor ist dies die größte Position im Haushalt, weitgehend fremdbestimmt und die maßgebliche Ursache der kommunalen Finanzprobleme. Letzteres hat der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 in bemerkenswerter Klarheit festgestellt und das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, bis spätestens 1. Januar 2014 eine verfassungsgemäße Neuregelung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu treffen und hierbei die Zuweisungen an die Kommunen deutlich und effektiv zu erhöhen.

Teilnahme am Entschuldungsfonds und Konsolidierung
Die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) und die weiteren nachhaltigen Konsolidierungsmaßnahmen sind wichtige Schritte, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt mittelfristig zu verbessern. “Die Verhandlungen mit der ADD sind abgeschlossen, was nun noch ansteht, ist die Zustimmung des Innenministeriums und des Fi-nanzministeriums, dann können wir den städtischen Gremien den Vertragsentwurf mit dem Land zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen”, erklären Lohse und Feid. Anschließend könne die Oberbürgermeisterin den Konsolidierungsvertrag mit dem Land unterzeichnen.

Mit den sieben im Vertragsentwurf niedergelegten Konsolidierungsmaßnahmen kann die Stadt Ludwigshafen nach Einschät-zung Lohses und Feids ihren Eigenanteil am KEF in Höhe von 10,3 Millionen Euro nachhaltig erbringen. Der Konsolidierungsbeitrag der Stadt ist ebenso wie die Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 20,6 Millionen Euro (Landesanteil und Anteil aus dem Kommunalen Finanzausgleich) im Haushalt 2012 veranschlagt.

Haushaltsverfügung 2012
In der Haushaltsverfügung 2012 hat die ADD die Stadt im Bereich des Ergebnishaushalts verpflichtet, Haushalts- und Restrukturierungsmaßnahmen zu ergreifen, die das negative Jahresergebnis mindestens um 4,8 Millionen Euro verbessern. Ungeplante Mehraufwendungen im Personalbereich, verursacht durch den hohen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, sind nach Auffassung der ADD im Haushaltsvollzug zu decken. Für die im Finanzhaushalt vorgesehenen Investitionskredite gelten die restriktiven Auflagen der Vorjahre fort. Hinzu tritt die Auflage, im Rahmen der diesjährigen Investitionstätigkeit Einsparungen in Höhe von 5,9 Millionen Euro vornehmen zu müssen. Investiti-onsvorhaben über 100.000 Euro bedürfen darüber hinaus der Einzelfreigabe durch die Aufsichtsbehörde.
Die Stadt Ludwigshafen wird die im Bereich des Ergebnishaushalts ergriffenen Maßnahmen der ADD gegenüber nachweisen und die finanziellen Verbesserungen in einem Nachtragshaushalt aufnehmen. Verwaltungsintern wurden eine haushaltswirtschaftliche Sperre und sonstige Bewirtschaftungsbeschränkungen für das Haushaltsjahr 2012 verfügt. Der 1. Nachtragshaushaltsplan soll am 3. September im Hauptausschuss beraten und am 10. September 2012 in den Stadtrat eingebracht werden.

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