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Neustadt – Zwei Strafanzeigen wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz / Präventive Sicherstellung eines Fahrzeugschlüssels und eines Fahrrades

Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Nachdem die Streife am 18.06.2012 um 03.00 Uhr in Großkarlbach eine mögliche Fahrt eines 25-jährigen Großkarlbachers mit einem nicht zugelassenen PKW unter Drogeneinfluss verhinderte, indem sie den Fahrzeugschlüssel sicherstellte, wollte dessen 29-jährige Lebensgefährtin mit dem Rad gegen 19.00 Uhr diesen wieder abholen. Da auch sie unter Drogeneinfluss stand, wurde ihr Fahrrad „zur Verhinderung weiterer Straftaten“ sichergestellt. Angeblich hatten beide „an einem Badesee“ die Drogen konsumiert. Sie müssen mit Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Den Fahrzeugschlüssel hätte die Frau auch so nicht erhalten, da sie auch keinen Eigentumsnachweis führen konnte.

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