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Heidelberg – Deutsches Krebsforschungszentrum fordert sofortigen Stopp für Zigarettenwerbung

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Am 31. Mai 2012 ist Weltnichtrauchertag, ausgerufen von der Weltgesundheitsorganisation. Das Aktionsbündnis Nichtrauchen hat das deutsche Motto in diesem Jahr unter das Thema gestellt: “Lass Dich nicht einwickeln! Rauchen kennt nur einen Gewinner: Die Tabakindustrie”. Das Deutsche Krebsforschungszentrum gibt hierzu einen aktuellen Band der Roten Reihe heraus zum Thema “Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt”.

Zigarettenwerbung gefährdet die Gesundheit, denn sie fördert das Rauchen und hat Einfluss auf den Gesamtkonsum von Zigaretten. Zigarettenwerbung trägt dazu bei, dass Jugendliche mit dem Rauchen beginnen und dass Raucher es schwerer haben, damit aufzuhören. Aus dem neuesten Report des Deutschen Krebsforschungszentrums “Zigarettenwerbung in Deutschland – Marketing für ein gesundheitsgefährdendes Produkt” wird deutlich, wie umfassend die Tabakindustrie alle Bereiche des öffentlichen Lebens mit ihren Marketingmaßnahmen durchdringt: Von der Außenwerbung an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs über Kinowerbung, Internetangebote, Eventmarketing, Geschenkaktionen, Sponsoring bis hin zur Werbung in Supermärkten und Tankstellen nutzen die Zigarettenhersteller alle Möglichkeiten der Ansprache. Deutschland ist das einzige Mitgliedsland der Europäischen Union, welches die Außenwerbung noch gestattet.

“Das Deutsche Krebsforschungszentrum fordert einen sofortigen Stopp für Zigarettenwerbung”, erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentrums, Prof. Dr. Otmar D. Wiestler. “Die Werbung für Zigaretten in unserem Land ist unverantwortlich. Zigaretten unterscheiden sich grundsätzlich von allen anderen legal verkauften Produkten, denn sie sind giftig und stellen das größte vermeidbare Krebsrisiko dar. Sie besitzen allein aufgrund ihrer außerordentlichen Gesundheitsgefährdung eine Sonderstellung. Daher sollten sie auch eine Sonderstellung durch ein umfassendes Werbeverbot erhalten, wie es für kein anderes Konsumprodukt besteht.” Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben: Deutschland hat das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums bereits im Jahr 2003 unterzeichnet und ratifiziert und sich damit verpflichtet, dessen Inhalte, darunter ein Tabakwerbeverbot, in deutsches Recht zu übertragen. Die Verfassungsmäßigkeit eines Tabakwerbeverbotes wurde für Deutschland bereits 1997 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Es ist Zeit, zu handeln.

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