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Rhein-Pfalz-Kreis – Agrarförderung kann beantragt werden

Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar – Landwirte, die für 2012 Agrarförderung beantragen wollen und noch keine Formulare zugesandt bekommen haben, können sie sich auch unter „www.add.rlp.de“ aus dem Internet herunterladen. Darauf weist die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hin.
Beantragt werden können mit dem Antrag Agrarförderung 2012 Betriebsprämie (Aktivierung von Zahlungsansprüchen) und Flächenbeihilfen wie Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen oder Agrarumweltprogrammen (FUL und PAULa). Neu: Für Flächen, die mit unterschiedlichen Kulturen bestellt sind, oder die mit weiteren Berufskollegen geteilt werden, müssen Skizzen vorgelegt werden.
Neuantragstellungen bei den entkoppelten Maßnahmen sind laut Kreisverwaltung nur dann möglich, wenn man über Zahlungsansprüche (ZA) verfügt. Der private ZA-Handel wird ausschließlich übers Internet abgewickelt und vom Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd unterstützt.
Weitere Informationen zur Abwicklung der Förderverfahren sind im Ludwigshafener Kreishaus bei Pirmin Müller, Telefon 0621/5909-421 und Stefan Hänzel, -423, erhältlich. Für Fragen zur Antragstellung oder zum Handel von Zahlungsansprüchen steht außerdem das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt, Telefon 06321/671-0, oder der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd, 06321/92747-0, zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 15. Mai 2012.

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