Frankenthal – Metropolregion Rhein-Neckar -Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2012/2013 kostenlos – Kilometervoraussetzung muss aber dennoch erfüllt sein
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat beschlossen, hin-sichtlich der Schülerbeförderung ab dem kommenden Schuljahr 2012/2013 nicht nur die Schüler der Real-schulen plus, sondern die Schüler der gesamten Se-kundarstufe I (Klassenstufe 5-10) von der Eigenbeteili-gung zu befreien und aufgrund der vergleichbaren Situation auch die Schüler der Berufsfachschulen I und II. Damit müssen Schüler der Sekundarstufe I kostenfrei befördert werden. Für die Schüler der Sekundarstufe II bleibt die Eigenanteilspflicht bestehen; dort gibt es weiterhin eine Einkommensprüfung.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neu be-schlossene kostenfreie Schülerbeförderung für Schüler der städtischen Schulen in Frankenthal in Form der Gewährung eines MAXX-Tickets für die oben genannten Schularten dennoch nur unter der Voraus-setzung in Anspruch genommen werden kann, wenn der zurück zu legende Schulweg mindestens 4 km beträgt. Weiterhin darf sich keine Schule des gleichen Schultyps in näherer Umgebung zum Schülerwohnort befinden.
Damit die Fahrtkosten (MAXX-Ticketkosten) übernom-men werden, ist es notwendig, einen Antrag über die jeweilige Schule bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) einzureichen. Entsprechende Antragsformulare für die Übernahme der Fahrtkosten sowie die Bestellscheine für das MAXX-Ticket liegen ab 1. März 2012 bei der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz), Servicebereich Bildung, Kultur und Sport, Karolinenstraße 3 in 67227 Frankenthal sowie im jeweiligen Schulsekretariat bereit. Hier ist auch ein Informationsblatt, indem alle wichtigen Punkte noch einmal genauer aufgeführt sind, erhältlich. Liegt der Antrag nicht vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. Juni 2012 der Stadtverwaltung vor, ist das MAXX-Ticket nicht rechtzeitig zum Schulbeginn beim Sekretariat der Schule zur Abholung bereit