Viernheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadt Viernheim wird in Kooperation mit der Sparkasse Starkenburg ab dem Jahr 2012 einen Wettbewerb zur Förderung von Einzelprojekten ausschreiben. Insgesamt werden von der Sparkasse Starkenburg für innovative Projekte, die Ziele des Sportentwicklungsplanes verfolgen, 6.000,- Euro zur Verfügung gestellt. Dabei können jährlich wechselnde Projektbereiche ausgeschrieben werden.
Teilnehmen können alle Viernheimer Sportvereine und Abteilungen, die den Förderantrag inklusive aller erforderlichen Anlagen rechtzeitig beim Kommunalen Freizeit und SportBÜRO einreichen. Der genaue Abgabetermin wird noch bekanntgegeben.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:
• Bürgermeister der Stadt Viernheim
• 1 Vertreter der Sparkasse Starkenburg
• 1 Vertreter KFS-BÜRO
• 1 Vertreter KuBuS, Fachbereich Gesundheit
• 1 Vertreter KuBuS, Fachbereich Jugendförderung
• 1 sachkundiger Partner zum jeweiligen Projektbereich
Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2012 sind:
1. Integrationsprojekte (Integration von Menschen mit Handicap, Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte),
2. Kooperation Schule/Kindertagesstätte – Verein sowie
3. Jugendförderprogramme.
Pro Kategorie werden Fördergelder in Höhe von 2000,–€ zur Verfügung gestellt. Also insgesamt 6000,–€. In den kommenden Jahren sollen die Förderschwerpunkte neu definiert werden. Bürgermeister Matthias Baaß dankte Bereichsdirektor Karlheinz Neumann für die großzügige Bereitstellung der Fördermittel durch die Sparkasse Starkenburg.
Das Projekt muss genau beschrieben sein – auf einem offiziellen Briefkopf des Vereins. Auch bereits angelaufene Projekte können noch berücksichtigt werden, heißt es in einer Pressemitteilung der städtischen Presse- und Informationsstelle.
Mit der Projektbeschreibung sollten der Jury folgende Punkte verdeutlicht werden:
• Grund und Ziel des Projekts
• Beginn und Ende
• Zielgruppe, Anzahl und Alter der voraussichtlichen Teilnehmer
• Informationen zur Betreuung / zum Übungsleiter / zur Übungsleiterin
Auch soll eine grobe Ausgaben- und Einnahmenkalkulation dargestellt werden. Falls noch bei anderen Stellen (Kreis, Land, Bund, Sportjugend, Verband, etc.) Zuschüsse beantragt wurden, müssen diese unbedingt mitgeteilt werden. Eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit vom Finanzamt: ist vorzulegen.