Heidelberg7Metropolregion Rhein-Neckar – Das Regierungspräsidium Karlsruhe – Landespolizeidirektion – hat zugestimmt, dass in der Rohrbacher Straße zwischen Franz-Knauff-Straße und Adenauerplatz in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Kilometern pro Stunde gilt. Die Stadt Heidelberg wird die entsprechende Beschilderung im Februar anbringen.
Es handelt sich um eine Maßnahme zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm im Rahmen des Lärmaktionsplans nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärm-Richtlinie, der – nach mehrmonatigem Konsultationsprozess, Anhörungen und Offenlage – vom Gemeinderat am 20. Oktober 2010 verabschiedet wurde. Der Lärmaktionsplan enthält Maßnahmenvorschläge für alle Straßenabschnitte mit hohen Lärmpegeln und einer großen Zahl von Betroffenen („Aktionsbereiche“).
Mit einem Verkehrsaufkommen von rund 20.400 Kraftfahrzeugen pro Tag, einer geschlossenen Randbebauung und einer Straßenbreite von 19 Metern gehört der Abschnitt der Rohrbacher Straße zwischen Adenauerplatz und Franz-Knauff-Straße zu den elf am stärksten von Verkehrslärm belasteten Straßenabschnitten in Heidelberg. Entsprechend der Lärmkartierung wird ein maximaler Lärmindex „LNight“ von 65 dB(A) erreicht. 310 Anwohnerinnen und Anwohner sind nachts von Außenlärmpegeln von mehr als 60 dB(A) – dem Auslösewert für die Lärmaktionsplanung – betroffen.
Mit der nächtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer verringert sich der Lärm um bis zu drei Dezibel, das entspricht fast einer Halbierung der Verkehrsmenge.
Damit ist die Geschwindigkeitsbeschränkung für diesen Straßenabschnitt die einzige Maßnahme des Lärmaktionsplans mit spürbarer Minderungswirkung, die von der Stadtverwaltung kurzfristig umgesetzt werden kann. Die weiteren Maßnahmen „Austausch des Fahrbahnbelags durch besonders lärmmindernden Belag“ und „Bauliche Möglichkeiten zur Stärkung des Radverkehrs“ werden mittel- bis langfristig im Rahmen der Straßenerneuerung umgesetzt. Die Maßnahme „Schallschutzfensterprogramm“ steht unter dem Vorbehalt von Landes- oder Bundeszuschüssen und leistet nur passiven Schallschutz, führt aber nicht zur Minderung des Verkehrslärmpegels.
Regelmäßige Kontrollen
Das Regierungspräsidium regt an, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, damit die Beschränkung auch die angestrebte lärmmindernde Wirkung zeigt. Die Stadt Heidelberg wird dieser Empfehlung folgen.