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Grünstadt – Vier Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

Hettenleidelheim

Eine 51-jährige Frau aus Kaiserslautern beschädigte am 10.01.2012 um 10.55 Uhr auf dem Parkplatz der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim im „Schulwiesengraben“ beim rückwärts Einparken mit ihrem Citroen einen VW-Golf eines Mannes aus Altleiningen, wie ein Zeuge beobachtete. Bei ihrer Rückkehr wurde die Frau von dem Geschädigten Halter angesprochen und gebeten, auf das Eintreffen der Polizei zu warten. Dazu hatte die Dame jedoch anscheinend keine Lust, sie gab Vollgas und fuhr davon, wobei der Mann aus Altleiningen angeblich auch noch zur Seite springen musste. Wegen ca. 100 Euro „Fremdschaden“ am VW-Golf muss die Kaiserslauterin mit 2 Anzeigen, Verdacht des unerlaubtem Entfernens vom Unfallort und Gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr rechnen.

Grünstadt

Am 10.01.2012 zwischen 11.30 Uhr und 11.50 Uhr beschädigte ein unbekannter Fahrzeugführer, vermutlich mit der Tür seines weißen PKW beim Einsteigen einen grünen 5-er BMW einer 31-jährigen Grünstadterin, der in Höhe des Haupteinganges des Globus-Marktes geparkt war. Trotz entstandenem Schaden von ca. 200 Euro fuhr der/die Fahrzeugführer/-in unerlaubt davon. Die Polizei erbittet Hinweise unter der Telefonnummer 06359/9312-0.

Grünstadt-Sausenheim

Von einem Zeugen wurde eine 51-jährige Eisenbergerin am 10.01.2012 um 17.05 Uhr dabei beobachtet wie sie mit ihrem VW-Caddy rückwärts in Höhe eines Autohauses auf die Leininger Straße fuhr und den geparkten Opel-Corsa eines Anwohners beschädigte. Im Rahmen der Nachforschungen konnte die Fahrerin ermittelt werden. Diese erschien dann auf der Dienststelle und gab die Tat zu. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von ca. je 250 Euro. Die Frau muss auch mit einem Strafverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort rechnen.

Altleinigen

Von einer 48-jährigen Frau aus Kleinkarlbach wurde am 10.01.2012 um 19.30 Uhr beim Vorbeifahren in der Hauptstraße in Fahrtrichtung Grünstadt mit ihrem Opel-Agila, der geparkte Audi eines Anwohners beschädigt. Durch Zeugen, welche den Vorfall beobachteten, konnte die Frau von der Streife namentlich ermittelt werden. Es entstand am geparkten Audi „Fremdschaden“ von ca. 500 Euro. Auch hier muss die Fahrzeugführerin mit einem Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort rechnen.

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