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Mannheim – Volksabstimmung S 21 am Sonntag – Jede Stimme zählt

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Bei der Volksabstimmung kann mit „Ja“ für oder mit „Nein“ gegen das S 21-Kündigungsgesetz gestimmt werden. Das Gesetz verpflichtet das Land Baden-Württemberg, die Verträge zur Mitfinanzierung des Bahnprojekts S 21 zu kündigen und damit aus dem Projekt auszusteigen. Es tritt in Kraft, wenn die Mehrheit und mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmt. Über 17.000 Mannheimerinnen und Mannheimer haben bereits per Brief abgestimmt.

Am Sonntag, 27. November, sind die Wahlgebäude von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. Jede Stimmbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Abstimmung, auch die An-schrift des Wahlgebäudes und einen Hinweis, ob dieses behindertengerecht zugänglich ist. Wer die Stimmbenachrichtigung am Sonntag mitbringt, erleichtert den Ablauf. Der Ausweis muss mitgeführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Wer die Stimmbenachrichtigung nicht greifbar hat, kann auch nur mit dem Ausweis wählen gehen. Stimmzettel und Umschlag er-hält man im Wahlraum. Das Wahlgebäude kann unter Telefon 293-9566 erfragt oder im In-ternet (www.mannheim.de) mit Bild und Stadtplanausschnitt gefunden werden.

Wer kurzfristig verhindert ist, kann beim Wahlbüro noch bis Freitag 18 Uhr die Unterlagen für die Briefabstimmung beantragen. Für die Abwicklung per Post ist die Zeit nun knapp. Wer Unterlagen für eine andere Person abholen möchten, benötigt deren Abholvollmacht. Die ist auf der Stimmbenachrichtigung vorgedruckt. In gesetzlich geregelten Fällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung können auch am Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag bis spätestens 15 Uhr Unterlagen für die Briefabstimmung beantragt und ausgegeben werden.

Bei der Briefabstimmung muss der rote Stimmbrief bis Sonntag 18 Uhr in E 5 eingehen, da-mit er in die Auszählung kommt. Wenn Sie spät dran sind und sicher gehen wollen, können Sie den Brief bis Sonntag 18 Uhr direkt in den Hausbriefkasten des Rathaus E 5 einwerfen. Andere Briefkästen der Stadtverwaltung können dafür nicht genutzt werden.

Die Ermittlung des Ergebnisses für Mannheim kann ab ca. 18.45 Uhr im Internet (www.mannheim.de) verfolgt werden. Die Zwischenergebnisse aus den Stimmbezirken wer-den laufend aktualisiert bis das vorläufige amtliche Endergebnis im Stimmkreis Mannheim feststeht. Es wird danach über den Sammelanschluss des Wahlbüros auch als Bandansage angeboten. Weitere Informationen erteilt gerne das Wahlbüro, Telefon-Sammelanschluss 293-9566, Fax 293-9590, Internet: www.mannheim.de.

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