Neustadt / Metropolregion Rhein-Neckar – Stadtverwaltung und Feuerwehr appellieren an die Autofahrer, ihr Fahrzeug nicht gedankenlos abzustellen – Stellen Sie sich vor, bei Ihnen brennt es, Sie haben die Feuerwehr gerufen, aber diese kann Ihr Haus nicht erreichen, da in Ihrer Straße ein PKW so abgestellt ist, dass das Tanklöschfahrzeug nicht hindurch kommt.
Wie groß der Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen, die auf beiden Seiten parken – und damit eine Durchfahrtsbreite freilassen – sein muss, ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Danach ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen und vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten verboten. Die Rechtsprechung definiert „eng“ mit einer freien Fahrbahnbreite von 3 m. „Würde sich jeder daran halten und auch das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unterlassen, hätten Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge keine Probleme“, meint Stadtfeuerwehrinspekteur Volker Schönig.