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Heidelberg – Volksabstimmung „Stuttgart 21“: Briefabstimmung, Stimmzettel mit Tasthilfe, Schablonen für Blinde

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar – Bei der Volksabstimmung zu „Stuttgart 21“ am Sonntag, 27. November 2011, sind die Stimmberechtigten aufgefordert, über folgende Frage zu entscheiden: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)´ zu?“. Mit „Ja“ sprechen sich die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Beteiligung des Landes, mit „Nein“ für eine Mitwirkung aus.

In ganz Baden-Württemberg können rund 7,8 Millionen Menschen abstimmen; in Heidelberg sind 95.127 (Stand: 3. November 2011) Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt.

Briefabstimmung jetzt beantragen
Wer am 27. November verhindert ist, in seinem Abstimmungsraum abzustimmen, hat bei der Volksabstimmung die Möglichkeit, in jedem anderen Abstimmungsraum des Abstimmungsgebiets Baden-Württemberg oder durch Briefabstimmung (vergleichbar der Briefwahl) abzustimmen. Hierfür wird ein Stimmschein benötigt. Die Stimmbenachrichtigung enthält einen entsprechenden Antragsvordruck. Dieser ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an das Bürgeramt – Wahldienststelle –, 69090 Heidelberg, zu schicken.

Formlos können die Briefabstimmungsunterlagen schriftlich, per Fax (06221 58-49150), per E-Mail (wahldienststelle@heidelberg.de), persönlich im Bürgeramt oder online beantragt werden. Hierfür müssen unbedingt Name, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefabstimmungsunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für die Online–Beantragung über die Homepage der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/wahlen müssen aus technischen Gründen der Stimmbezirk und die Stimmberechtigten-Nummer, die aus der Stimmbenachrichtigung zu entnehmen sind, angegeben werden. Telefonische Beantragung ist nicht möglich. Werden Abstimmungsunterlagen für eine andere stimmberechtigte Person beantragt, ist hierfür eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Die Briefabstimmung wird ab Montag, 7. November 2011, möglich sein. Aus rechtlichen Gründen können die Stimmscheine erst ab diesem Datum ausgegeben bzw. versandt werden. Eine Briefabstimmung kann dann auch gleich bei allen Bürgerämtern an Ort und Stelle vorgenommen werden.

Letzter Termin für den Antrag auf Briefabstimmung ist der 25. November, 18 Uhr. Der Abstimmungsbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens 27. November 2011, 18 Uhr, beim Bürgeramt Mitte, Wahldienststelle (Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) oder im Briefkasten beim Rathaus (Seiteneingang), Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Tasthilfe auf Stimmzettel – Schablonen für Blinde und Sehbehinderte
Alle Stimmzettel sind in der oberen rechten Ecke gelocht. Dies dient als Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte. Damit auch Blinde und Sehbehinderte selbstständig und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können, bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Schablonen werden auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD im sogenannten DAISY-Format ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen mp3-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen. Schablone und CD können unter der Telefonnummer 01805 666456 (Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise max. 42 ct/min).angefordert werden.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Volksabstimmung gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-42220, per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de, im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen sowie im städtischen Amtsanzeiger Stadtblatt.

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