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Heidelberg – Volksabstimmung „Stuttgart 21“

Heidelberg/Metropolregion Rhein-Neckar – Am Sonntag, 27. November 2011, findet in Baden-Württemberg die Volksabstimmung zu „Stuttgart 21“ statt. Alle 95.415 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Heidelberg sind aufgefordert, über folgende Frage zu entscheiden: „Stimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)´ zu?“.

Mit „Ja“ sprechen sich die abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger gegen die Beteiligung des Landes, mit „Nein“ für eine Mitwirkung.

Wichtiges zur Volksabstimmung auf einen Blick

• Rechtsgrundlage:
Rechtlich gesehen handelt es sich nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung; Rechtsgrundlage sind das Volksabstimmungsgesetz, die Landesstimmordnung sowie das Landtagswahlrecht.

• Quorum:
Die Frage der Abstimmung ist mit „Ja“ entschieden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss für „Ja“ stimmen, mindestens aber ein Drittel aller Stimmberechtigten. Dann gilt das S 21-Kündigungsgesetz als beschlossen und das Land beteiligt sich nicht an der Projektfinanzierung.

Die Frage der Abstimmung ist mit „Nein“ entschieden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss für „Nein“ stimmen, mindestens aber ein Drittel aller Wahlberechtigten. Dann gilt das S 21-Kündigungsgesetz als abgelehnt und das Land beteiligt sich an der Finanzierung von „Stuttgart 21“.

Konkret werden für die Erfüllung des Quorums rund 2,6 Millionen Stimmen „Ja“ oder „Nein“ benötigt.
Wird das Quorum nicht erfüllt, stimmen also weniger als ein Drittel der Stimmberechtigten für „Ja“ oder „Nein“, dann ist das Gesetz nicht angenommen und das Land beteiligt sich an der Finanzierung.

• Stimmberechtigte:
Stimmberechtigt sind rund 7,8 Millionen Menschen in Baden-Württemberg. Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 27. August 2011 mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in Baden-Württemberg wohnen. Auslandsdeutsche und Unionsbürger sind für die Volksabstimmung nicht stimmberechtigt.

• Benachrichtigung der Stimmberechtigten:
Die Stimmberechtigten werden nicht mit der von Wahlen gewohnten Karte über die Abstimmung informiert, sondern per Brief – wie zukünftig auch bei allen anderen Wahlen. Diese Benachrichtigung wird voraussichtlich in der Woche ab 24. Oktober bis spätestens Sonntag, 6. November 2011, zugestellt.

Wer bis dahin keine Stimmbenachrichtigung erhalten hat, aber stimmberechtigt ist, wird gebeten, sich ab 7. November 2011 bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg (Telefon 06221 58-13550) zu melden. Dies gilt auch, wenn andere Haushaltsangehörige bereits eine Benachrichtigung erhalten haben.

• Briefabstimmung ab Montag, 7. November 2011:
Stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Tag der Abstimmung verhindert sind, in ihrem Abstimmungsraum an der Abstimmung teilzunehmen, benötigen einen Stimmschein. Dieser berechtigt nicht nur zur Teilnahme an der Briefabstimmung, sondern ermöglicht auch die Abstimmung in jedem beliebigen Abstimmungsraum im gesamten Abstimmungsgebiet Baden-Württemberg.

Aus rechtlichen Gründen dürfen Stimmscheine erst ab Montag, 7. November 2011, ausgegeben werden. Ab dann sind Stimmscheine bis Freitag, 25. November 2011, bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich. Die Wahldienststelle im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, ist am 25. November durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In allen Bürgerämtern kann bei Abholung der Briefabstimmungsunterlagen auch sofort gewählt werden.

• Online-Anträge zur Briefabstimmung:
Anträge auf Ausstellung eines Stimmscheines beziehungsweise von Briefabstimmungsunterlagen können ab Mittwoch, 26. Oktober, über die städtische Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen online beantragt werden. Hierzu werden die Daten der Stimmbenachrichtigung benötigt. • Umzug innerhalb Heidelbergs:
Stimmberechtigte, die innerhalb Heidelbergs umgezogen sind und sich nach dem 23. Oktober 2011 in einen anderen Stimmbezirk der Stadt umgemeldet haben, bleiben weiterhin im Stimmberechtigtenverzeichnis ihres alten Wohnbezirks eingetragen. Sie können also zunächst nur dort unter Vorlage ihrer Stimmbenachrichtigung und/oder eines Personalausweises/Passes abstimmen.

Wer in einem anderen Abstimmungsraum zur Urne gehen möchte, benötigt dazu einen Stimmschein, den er auf Antrag zusammen mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Volksentscheid gibt es bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg im Bürgeramt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, Telefon 06221 58-13550, per E-Mail an Wahldienststelle@Heidelberg.de, im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen sowie im städtischen Amtsanzeiger STADTBLATT.

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