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Ludwigshafen -Testkäufe im Rahmen einer Jugendschutzkontrolle durchgeführt

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar -Testkäufe im Rahmen einer Jugendschutzkontrolle durchgeführt -8 Verstöße bei 16 Testkäufen mit Jugendlichen geahndet
Erstmals sind in Ludwigshafen im Rahmen einer Jugendschutzkontrolle Testkäufe von Spirituosen, Alkopops und Zigaretten in Supermärkten, Kiosken, einer Gaststätte sowie an Tankstellen durchgeführt worden. Als Käufer versuchten zwei Schüler und eine Schülerin der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung (HBFS) – alle im Alter von 17 Jahren – die Waren in den Stadtteilen Mitte, Süd, Mundenheim, Edigheim und Oggersheim zu erwerben. Bei der Jugendschutzkontrolle mit mehreren Kooperationspartnern wurden 16 Einrichtungen im Stadt-gebiet überprüft, dabei wurden 8 Verstöße registriert. Zwei Polizisten des Ludwigshafener Hauses des Jugendrechts (JuReLu), zwei Mitarbeiter des Kommunalen Vollzugsdienstes und ein Mitarbeiter der Ju-gendförderung begleiteten die Jugendlichen bei der Kontrolle am Freitag, 26. August 2011.
Bei den Testkäufen wurden bei fünf Supermärkten, einer Gaststätte, einer Tankstelle und einem Kiosk Verstöße festgestellt. Die Verstöße lagen darin, dass
– die Jugendlichen bei den Käufen nicht nach dem Alter gefragt wurden
– keine Ausweise verlangt wurden
– Ausweise zwar verlangt, aber nicht richtig überprüft wurden
– oder das Alter der Jugendlichen falsch berechnet wurde
und die jugendlichen Testkäufer als Folge davon die Waren erhielten.
Bemerkenswert war, dass bei den überprüften Supermärkten Verstöße festgestellt wurden, obwohl das Kassensystem der Märkte bei jugend-schutzrelevanten Waren optisch und akustisch auf den Aspekt des Ju-gendschutzes hinweist. Bei den Verstößen wurden die nötigen Daten aufgenommen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In den Fällen, in denen es zu keinen Verstößen kam, wurde dem Kassenpersonal der Testkauf offengelegt und das korrekte Verhalten des Personals gelobt.
Bei dem Verkauf von Alkohol, Tabakwaren, Filmen oder Computerspielen sieht das Jugendschutzgesetz Altersbeschränkungen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter sechzehn Jahren. Testkäufe sind auch ein wichtiges Modul des bundesweiten Suchtpräventionprojektes HaLT, das in Ludwigshafen in einer Pilotphase bisher erfolgreich umgesetzt wird.
Bei Filmen oder Computerspielen ergibt sich die Altersfreigabe aus der aufgedruckten FSK- oder USK-Kennzeichnung. Das Verkaufspersonal ist dafür verantwortlich, dass diese Altersgrenzen eingehalten werden. Im Zweifelsfall muss das Alter beispielsweise durch Vorlage eines amtlichen Ausweises kontrolliert werden. Wer dagegen verstößt und etwa Alkohol oder Tabakwaren an zu junge Kinder und Jugendliche verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

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