Heidlberg/Metropolregion Rhein-Neckar – Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner begrüßt Gesetzesänderung zur Erschwerung von Klagen gegen Kinderlärm
Der Bundesrat hat am Freitag, 15. April 2011, eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen, wonach von Kindern verursachte Geräuscheinwirkungen – beispielswiese von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen oder Ballspielplätzen – keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Die von der Bundesregierung angeregte Gesetzesänderung hat zur Folge, dass bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenzwerte und -richtwerte nicht herangezogen werden dürfen.
„Das heißt konkret, dass Geräusche, die von spielenden Kindern erzeugt werden, beispielsweise nicht mehr mit Verkehrslärm verglichen werden dürfen“, freut sich Heidelbergs Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner. Nach der Gesetzesänderung sollen Kindertagesstätten künftig in allen Wohngebieten zulässig sein. Bisher mussten die Kommunen dafür Ausnahmegenehmigungen erteilen. „Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung ein Signal für mehr Kinderfreundlichkeit gesetzt hat“, so Würzner.
Zuletzt aktualisiert am 18. April 2011, 20:20

































