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Weidenthal – Schwerverkehrskontrolle der Polizeidirektion Neustadt

Weidenthal / Metropolregion Rhein-Neckar – Am Dienstag, 15.03.11, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, am Ortsausgang von Weidenthal eine Schwerverkehrskontrolle durch. An der Kontrollstelle konnten 15 Fahrzeugeinheiten überprüft werden. 12 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften
Insgesamt mussten 5 Fahrer wegen insgesamt 27 Einzelverstößen gegen die Sozialvorschriften beanzeigt werden. Zwei Fahrer kamen ihrer Mitführpflicht von Arbeitszeitnachweisen über den gesamten Kontrollzeitraum von 28 Kalendertagen nicht nach. Der Fahrer eines Schweizer Kleintransporters hatte sein Tageskontrollblatt nicht ausgefüllt. Außerdem fehlten bei ihm 3 Bescheinigungen sonstiger Tätigkeiten, seine Fahrtunterbrechungen waren zu kurz, sodass sich die Tageslenkzeit dadurch verlängerte. Dem Fahrer eines IVECO- Kofferfahrzeuges aus dem Landkreis Südl. Weinstraße fehlten 13 Aufzeichnungen zu anderen Arbeitszeiten. Zusätzlich trug er die Ruhezeit an zwei Samstagen nicht nach. Bei dem Fahrer einer Brauerei aus dem Donnersbergkreis wurden 56 Diagrammscheiben zuviel aufgefunden. Damit kam die Brauerei nicht ihrer Aufbewahrungspflicht im Unternehmen nach. In allen Fällen werden die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter unterrichtet.

Fehlende Ladungssicherung
Insgesamt stellten die Beamten 3 Ladungssicherungsverstöße fest. Zwei Getränkehändler aus dem Landkreis Bad Dürkheim mussten geladene Getränkekisten und Fässer nachsichern.
Lose Gestelle und Metallteile wurden von einem Schrotthändler aus hiesigem Raum auf seiner Ladefläche nachgesichert. Während der Nachsicherungsarbeiten, u.a. wurden die Zurrpunkte auf der Ladefläche freigelegt, blieb die Weiterfahrt untersagt, da Teile der Ladung herabzufallen drohten.

Durchfahrtsverbot
Von den 15 kontrollierten Fahrzeugeinheiten missachteten zwei Fahrer das Durchfahrtsverbot der B 39 für Fahrzeuge über 7,49 Tonnen Gesamtmasse.

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