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Mannheim – Polizei Kontrollen im Jungbusch

Mannheim / metropolregion Rhein-Neckar – Gemeinsame Kontrollaktion im Jungbusch: Polizei, Stadt und Zoll überprüfen Gaststätten – Ein Lokal sofort geschlossen, 20 illegale Spielautomaten versiegelt, mehrere Anzeigen wegen Verstößen gegen das Arbeitsrecht und den Nichtraucherschutz – das sind Ergebnisse einer gemeinsamen Kontrollaktion des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung und des Steueramts der Stadt Mannheim mit Polizei und Zoll im Jungbusch.

Insgesamt 16 Gaststätten kontrollierten die Beamtinnen und Beamten. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Überprüfung von Regelungen des Gewerbe-, Gaststätten-, Glücksspiel- und Arbeitsrechts, sowie des Jugend- und des Nichtraucherschutzes.

Ein Lokal musste sofort geschlossen werden, da es offensichtlich nachhaltig Alkohol ausschenkte, ohne jemals ein Gewerbe angezeigt zu haben. In einem weiteren Fall wurde ebenfalls Alkohol ohne Genehmigung ausgeschenkt, als die Kontrolleure erschienen. Da für dieses Lokal jedoch wenigstens eine Gewerbeanmeldung zum Betrieb der Gaststätte ohne Alkoholausschank vorlag, kommt es in diesem Fall „nur“ zu einer Anzeige.

Insgesamt 20 illegal betriebene Spielautomaten wurden durch behördliche Versiegelung sofort außer Betrieb genommen. In allen Fällen werden Bußgeldverfahren auf den Weg gebracht, außerdem überprüft das Steueramt, ob Vergnügungssteuern hinterzogen wurden. Auch legal betriebene Spielautomaten sind im Jungbusch in großer Zahl zu finden: Wirte können nach der Spielverordnung bis zu drei Geldspielautomaten in ihrem Lokal aufstellen. Zum Teil besteht der Eindruck, dass Gaststätten vor allem deshalb eröffnet werden, um Spielautomaten zu platzieren. Damit handelt es sich quasi um legale Mini-Spielhallen, weil das Spielen an den Geräten bei ihren Gästen im Vordergrund steht. „Hier sollte der Gesetzgeber mit einem deutlichen Signal gegensteuern“, merkt Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, kritisch an. „Schließlich ist die Gefahr einer Spielsucht beim Automatenspiel deutlich höher als bei Wetten.“

Der Zoll kontrollierte bei der Aktion 24 Arbeitnehmer. Dabei wurden zwei Mitarbeiter ohne die notwendige Arbeitserlaubnis angetroffen und vier Meldeverstöße nach dem Sozialversicherungsrecht festgestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und fließen in verschiedene Ermittlungsverfahren ein.

Zu dem dreiköpfigen Team des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung zählte auch ein Lebensmittelkontrolleur. Er stellte in acht Betrieben geringfügige Hygienemängel (z. B. unsaubere Tresen oder Kühlschränke) fest, deren Beseitigung in den nächsten Tagen bei Nachkontrollen überprüft wird. Ein Betrieb erhielt eine gebührenpflichtige Verwarnung, weil dort Softdrinks zum Verkauf angeboten wurden, die ausschließlich in einer Fremdsprache beschriftet waren.

Die kontrollierten Betriebe waren überwiegend „Raucherlokale“ also Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche, in denen keine oder nur kleine Speisen angeboten werden und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Dort gaben unzureichende oder fehlende Kennzeichnungen als Raucherlokal Anlass zu Beanstandungen. Auch hier wird die Behebung durch Nachkontrollen zeitnah sichergestellt. Jugendliche unter 18 Jahren wurden in keinem der Lokale angetroffen. Im Fall einer Speisegaststätte stellten die städtischen Kontrolleure allerdings fest, dass die Schiebetür zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich weit offen stand, obwohl im Raucherraum geraucht wurde. Das hat eine Anzeige gegen den Verantwortlichen des Lokals zur Folge.

Die Ergebnisse der breit angelegten Aktion zeigen, wie wichtig Kontrollen sind, um die bestehenden Spielregeln durchzusetzen. Die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden hat sich bewährt und wird weiter fortgesetzt.

 

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