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Mannheim – Plakatierung der Stadt ist rechtmäßig

Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Plakatierer erliegen erneut mit ihrem Antrag vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Drei Plakatierungsunternehmen aus Ettlingen, Finkenbach und Mannheim haben erneut die Gültigkeit der Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen in der Fassung vom 28.04.2009 (Plakatierungsrichtlinie) vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim angegriffen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist anderer Rechtsauffassung und bestätigte am 28.10.2010 die Gültigkeit der Plakatierungsrichtlinie. Damit folgte er auch seinem erstmaligen Beschluss gegen einen Eilantrag der drei Plakatierungsunternehmen vom 18.05.2010. Bereits damals unterlagen die Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in der Begründung ausgeführt, dass es sich bei der Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim nicht um eine untergesetzliche, unmittelbar gegenüber jedermann wirkende Rechtsvorschrift (Satzung), sondern um eine normenkonkretisierende beziehungsweise ermessenslenkende Verwaltungsvorgabe handle.
„Unsere von Beginn an vertretene Rechtsauffassung wurde somit vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg voll bestätigt. Das zeigt, dass wir mit der Plakatierungsrichtlinie den richtigen Weg eingeschlagen haben, damit das Stadtbild und die Plakatierung im öffentlichen Raum in Einklang gebracht werden können“, bewertet Bürgermeister Michael Grötsch den Beschluss.
 

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