Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Öffnungszeiten der städtischen Sport- und Freizeiteinrichtungen an Feiertagen und sonstigen arbeitsfreien Tagen im November – Für die städtischen Sport- und Freizeiteinrichtungen gelten folgende Öffnungszeiten an den Feiertagen und sonstigen arbeitsfreien Tagen im November:
Am Montag, den 1. November (Allerheiligen), am Sonntag, den 14. November (Volkstrauertag) und am Sonntag, den 21. November (Totensonntag) öffnen das Hallenbad Vogelstang und das Hallenbad Waldhof-Ost von 8 bis 12 Uhr. Im Hallenbad Neckarau kann von 8 bis 13 Uhr geschwommen werden und das Herschelbad (Schwimmhalle I und Sauna) öffnet an diesen Tagen jeweils von 9 bis 18 Uhr.
In der Saunaabteilung des Herschelbades darf von 9 bis 18 Uhr beim gemeinschaftlichen Saunieren (Damen und Herren gemischt) geschwitzt werden. Wie an allen Sonn- und Feiertagen wird die Kombination „Schwimmen und Saunieren“ von 10 bis 17 Uhr angeboten. Bei diesem Angebot ist das Saunieren und textilfreie Schwimmen ausschließlich in der Schwimmhalle II möglich. Das Babyschwimmen im Herschelbad (Schwimmhalle III) findet an den Sonntagen von 9 bis 13 Uhr statt.
Die städtischen Sporthallen und Freisportanlagen sind an diesen Tagen geschlossen und können nur im Rahmen des Schlüsseldienstverfahrens genutzt werden. Weitere Informationen zu den Sport- und Freizeiteinrichtungen können im Internetportal unter http://www.mannheim.de in der Rubrik „Bürger.sein“ abgerufen oder über die Infoline des Fachbereiches Sport und Freizeit unter der Telefonnummer 2 93- 40 04 (Mo. – Mi. 08:00 – 16:00 Uhr, Do. 08:00 – 17:00 Uhr und Fr. 08:00 – 13:00 Uhr) abgefragt werden.