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Neustadt – Seniorenheim Haardtblick eröffnet

Neustadt/Metropolregion Rhein-Neckar – Neubau des Seniorenheimes Haardtblick eröffnet

Mit einer offiziellen Eröffnung am 27. Oktober 2010 wurde der Neubau des Seniorenheimes Haardtblick in Betrieb genommen. Bauherrin ist der Reichsbund freier Schwestern, die rund 13 Millionen Euro in den H-förmigen Neubau investiert hat. Die Vorsitzende des Reichsbundes, Annette Hummel, sagte, nach nur 15monatiger Bauzeit habe der Neubau auf eigenem Grundstück gestanden. Man habe das Ziel verfolgt, Heimat und Wohlgefühl für Bewohne-rinnen und Bewohner herzustellen. Dazu habe das Haus eine individuelle Einteilung und auch eine großzügige Parkfläche bekommen. Die Bewohne-rinnen und Bewohner sind bereits eingezogen. Sie finden am neuen Standort deutlich mehr Lebensqualität, zum Beispiel durch mehr Platz, große Freiflächen, Terrassen und Balkone.

Oberbürgermeister Hans Georg Löffler überbrachte die Grüße der Stadt. Es sei schön geworden, das neue Seniorenheim. Er berichtete, dass der Reichsbund das rund 16.500 qm große Grundstück von der städtischen Wirt-schaftsentwicklungsgesellschaft erworben hatte. Der Reichsbund, der in die-sem Jahr sein 30jähriges Bestehen feiert, betreibt seit 1980 ein Alten- und Pflegeheim im GDA-Wohnstift an der Haardter Straße, insbesondere für pflegebedürftige Senioren. Ein Standortwechsel war notwendig, weil der Mietvertrag auslief. Die Errichtung dieses Gebäudes mit 120 Betten bedeutet für die städtische Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft einen bedeutenden Baustein des Konversionsprojektes. Aufgrund der Modifikation des ursprüng-lichen Rahmenplanes sind größere Flächen für eine Mischnutzung entstan-den, die es erlaubten, an dieser Stelle ein Pflegeheim zuzulassen.Der Neubau des Seniorenheimes ist der zweite Schritt nach dem Lebensmittelmarkt hin zu einer neuen Dorfmitte für Lachen-Speyerdorf. Als nächstes folgt dann das Solar-Infozentrum von Wolfgang Müller. Spatenstich hierfür war am 19. August 2010.

Zwischen der Baugenehmigung im Juni 2008 und der heutigen Eröffnung lag noch ein Klageverfahren des angrenzenden Flugsportvereins. Im Eilverfah-ren, welches bis zum Oberverwaltungsgericht in Koblenz ging, erklärten die Gerichte, dass alles dafür spreche, dass die erteilte Baugenehmigung keine den Flugsportverein schützenden Vorgaben verletze. Des Weiteren sei das Pflegeheim bei seiner Verwirklichung keinen unzumutbaren Lärmimmissionen ausgesetzt. Der Oberbürgermeister sagte, es sei wichtig gewesen, dieses Verfahren im Vorfeld des Baus durchzuführen, um Rechtsklarheit zu schaffen.

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