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Neustadt – Schwerverkehrskontrolle

Weidenthal/Metropolregion Rhein-Neckar –  Schwerverkehrskontrolle

Am Dienstag, 12.10.10, führte der Schwerverkehrskontrolltrupp der Polizeidirektion Neustadt, in Zusammenarbeit mit einer Sachbearbeiterin der Struktur- und Genehmigungsdirektion, Regionalstelle für Gewerbeaufsicht, am Ortsausgang von Weidenthal eine Schwerverkehrskontrolle durch.
An der Kontrollstelle konnten 33 Fahrzeugeinheiten überprüft werden.
18 Fahrzeuge mussten beanstandet werden.

Sozialvorschriften
Insgesamt mussten 10 Fahrer wegen teilweise erheblicher Verstöße gegen die Sozialvorschriften beanzeigt werden. Dabei stellte die Sachbearbeiterin der Regionalstelle für Gewerbeaufsicht und die kontrollierenden Polizeibeamten des Schwerverkehrskontrolltrupps insgesamt 44 Einzelverstöße fest.

Ein Fahrer aus Meppen, der Handelsware geladen hatte, vereinte 7 Verstöße gegen die Tageslenkzeit auf seiner Person.
Der Fahrer eines Sattelzuges aus Regensburg, der Styropor geladen hatte, verstieß in 4 Fällen gegen die Tagesruhezeit. Viermal überschritt er die Tageslenkzeit um bis zu 43 Minuten. In drei Fällen verkürzte er seine Pausen.
Bei einem weiteren Fahrer aus Karlsruhe fehlten sämtliche Schaublätter des 28 –tägigen Kontrollzeitraums.
Der Fahrer einer Getränkehandlung aus Kaiserlautern führte 44 Diagrammscheiben zuviel mit. Der Spediteur kam damit seiner Aufbewahrungspflicht im Unternehmen nicht nach.
In allen Fällen werden die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter unterrichtet.

Fehlende Ladungssicherung
Insgesamt stellten die Beamten 4 Ladungssicherungsverstöße fest.
Das Gestell auf dem Anhänger einer Fensterbaufirma, lose Teile auf der Pritsche eines Schrotthändlers, Aluprofilleisten auf der Ladefläche eines 7,5- Tonners mussten nachgesichert werden.
Die Mulde eines Spezialfahrzeuges aus Kaiserslautern hatte mit einer Distanz von 55 cm keinen Formschluss nach vorne. Sie musste an Ort und Stelle neu positioniert werden.
In allen Fällen war die Weiterfahrt zunächst untersagt, bis die Nachsicherung der Ladung erfolgte.

Technische Mängel
Am rechten Vorderrad der Zugmaschine eines Sattelzuges aus dem Donnersbergkreis stellten die Kontrollbeamten einen durchgängigen Riss der Bremsscheibe fest.
Dieser erhebliche Mangel wird umgehend behoben.
Die zuständige Werkstatt wurde unterrichtet.

Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bei der Kontrolle eines Schrotthändlers aus Neustadt stellten die Beamten fest, dass dieser keinen Führerschein mitführte. Die Überprüfung seiner Angaben zur Person ergaben, dass er den Kontrollbeamten einen falschen Namen angab und als die Personendaten feststanden er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Zu der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen falscher Namensangabe kam eine weitere wegen fehlender Ladungssicherung hinzu.
Aufgrund der nicht vorhandenen Fahrerlaubnis leiteten die Polizeibeamten ein Ermittlungsverfahren (Straftat) wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.
Der Pritschenwagen wurde von einer angeforderten Ersatzfahrerin mit Fahrerlaubnis
weiter geführt.

Durchfahrtsverbot
Von den 33 kontrollierten Fahrzeugeinheiten missachteten zwei Fahrer das Durchfahrtsverbot der B 39 für Fahrzeuge über 7,49 Tonnen Gesamtmasse.

 

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