Zweibrücken / Landau / Metropolregion Rhein-Neckar – Oberlandesgericht Zweibrücken – Revision des Angeklagten im ‘Slevogt – Verfahren’ als unbegründet verworfen – Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 17.9.2010, Aktenzeichen 1 Ss 40/10
Der Angeklagte war durch Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz wegen Diebstahls mehrerer Kunstwerke des deutschen Impressionisten Max Slevogt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Seine hiergegen gerichtete Berufung hat das Landgericht Landau in der Pfalz zurückgewiesen. Auch seine Revision zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken blieb erfolglos.
Zur Begründung hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen den Angeklagten benachteiligenden Rechtsfehler ergeben habe. Die Kammer habe ihre vollständigen, widerspruchsfreien und den Schuldspruch tragenden Feststellungen aufgrund einer nicht zu beanstandenden Beweiswürdigung getroffen. Dabei habe sie eine lückenlose, äußerst sorgfältige und plausible Bewertung der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise vorgenommen.
Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.