Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar -Die Bürgerdienste informieren: Ab sofort auch vierstellige Zahlenfolge auf dem KFZ-Kennzeichen zugelassen
Seit dem 1. September werden KFZ-Kennzeichen mit einer vierstelligen Zahlenfolge zugelassen. Die Stadt Mannheim kommt damit lang gehegten Kundenwünschen entgegen, denn die längere Zahlenkombination bietet die Möglichkeit, Geburtstage in das Kennzeichen einfließen zu lassen. Die Kosten für ein Wunschkennzeichen mit der vierstelligen Zahlenfolge belaufen sich wie bei der zweistelligen Zahlenfolge auf 10,20 Euro zuzüglich den Gebühren für eine KFZ-Zulassung.
Beantragen können die Bürgerinnen und Bürger das Wunschkennzeichen nur bei der zentralen Zulassungsstelle Bürgerdienst Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen und bei den Bürgerdiensten K 7 in der Innenstadt. Denn nur dort sind Schilderprägefirmen ansässig, die auf die individuellen Kundenwünsche eingehen können.Ob das Wunschkennzeichen frei ist, können Interessierte unter der Telefonnummer 0621/293-8538 erfragen und reservieren lassen oder persönlich bei den Bürgerdiensten Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen oder Innenstadt. In den Stadtteilbürgerdiensten sind die „normalen“ KFZ-Kennzeichen mit dreistelliger Zahlenfolge erhältlich. Übrigens: Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass in Wallstadt auffällig viele Autos mit dem Kennzeichen MA-FW oder in Sandhofen mit MA-GE fahren? Der Grund dafür ist, dass die Kennzeichenbleche vorgeprägt in den Stadtteilbürgerdiensten lagern und damit eine bestimmt Buchstabenkombination reserviert ist.