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Mosbach – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Mosbach / Metropolregion Rhein-Neckar – Weitere Festnahmen wegen Kontoeröffnungsbetrügereien – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage Mosbach. Nachdem Staatsanwaltschaft und Polizei Ende März 2010 einen mutmaßlichen, überörtlich agierenden Kontoeröffnungsbetrüger, der auch im Neckar-Odenwald-Kreis aufgetreten ist, identifizieren und ergreifen konnten, gelang es den Mosbacher Ermittlungsbehörden in der Folgezeit, zwei weitere Tatverdächtige als mutmaßliche Mittäter des Mannes dingfest zu machen. Wie bereits am 01.04.10 berichtet, soll ein aus dem Kongo stammender und im Raum Köln wohnhafter 22-jähriger Mann – wie ihm nach dem Ergebnis der Ermittlungen vorgeworfen wird – zunächst mit gefälschten Ausweisen bei Bankfilialen in Zwingenberg, Schwarzach und Neckargerach Konten eröffnet haben, um durch fingierte Überweisungsaufträge betrügerisch Geld zu erlangen. Als der Mann, so der Vorwurf, zur Abholung des aufgrund der vorgetäuschten Überweisungen gutgeschriebenen Geldes in den Neckar-Odenwald-Kreis anreiste, wurde er von Beamten der Mosbacher Kriminalpolizei vorläufig festgenommen. Von der Staatsanwaltschaft Mosbach wurde ein Haftbefehl erwirkt, so dass der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wurde. Anschließend durchgeführte Folgemaßnahmen führten die Ermittler schließlich auf die Spur von zwei weiteren, ebenfalls aus dem Kongo stammenden, jeweils 26 Jahre alten Männern, die im Verdacht stehen, in Mittäterschaft mit dem bereits in Haft befindlichen Tatverdächtigen gehandelt zu haben. Auch diese beiden Männer, die sich in anderen Bundesländern aufhielten und bei den Ermittlungsbehörden keine Unbekannten sind, wurden inzwischen festgenommen und befinden sich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach in Untersuchungshaft. Den mutmaßlich überregional gewerbs- und bandenmäßig handelnden Männern werden bislang Taten aus 18 Ermittlungskomplexen vorgeworfen, bei denen sie versucht haben sollen, ca. 146.500,– Euro zu ergaunern. Knapp über 35.000 Euro sollen dabei in ihren Besitz gelangt sein. Von der Staatsanwaltschaft Mosbach wurde jetzt Anklage wegen vielfachen bandenmäßigen Betruges und bandenmäßiger Urkundenfälschung gegen die Männer erhoben. Die Angeklagten gelten bis zu einer etwaigen Verurteilung als unschuldig. Jede einzelne Tat des bandenmäßigen Betruges wie der bandenmäßigen Urkundefälschung ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bedroht.

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