Worms/Metropolregion Rhein-Neckar:OB Kissel: „Geplante Verfassungsänderung der Bundesregierung in Sachen Jobcenter sehr zu begrüßen!“
Im Streit über die Zukunft der Jobcenter hat sich die Union am vergangenen Sonntag auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, auf deren Grundlage die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit Langzeitarbeitslose weiter gemeinsam betreuen könnten. Die Bundesregierung werde noch in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten, heißt es in einer Pressemeldung. Die Nachricht ist auch in Worms positiv aufgenommen worden, nachdem sich die Kommunen mehrfach und mit Nachdruck für eine solche Regelung und dem Weiterbestehen der Jobcenter in der bisherigen Form eingesetzt hatten.
„Dass der Bund gemeinsam mit den Ländern nun doch eine Verfassungsänderung anstrebt, begrüße ich sehr. Nur so ist auch weiterhin gewährleistet, dass die Hilfen für Langzeitarbeitslose dauerhaft auf eine stabile und in der Praxis bewährte Grundlage gestellt werden können“, kommentiert OB Michael Kissel das Einlenken der Regierung in dieser arbeitsmarktpolitisch lang diskutierten Frage. Ebenfalls sei mit Erleichterung festzustellen, dass auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jetzigen Jobcentern mit der Gesetzesänderung endlich mehr Sicherheit in ihrer beruflichen Zukunft signalisiert werden könne.Mit der geplanten Verfassungsänderung werden funktionierende Strukturen erhalten und bleibt es bei Hilfen aus einer Hand. Praktische und rechtliche Probleme einer getrennten Aufgabenwahrnehmung, so wie von der Bundesregierung zuerst in Betracht gezogen, werden dadurch vermieden.
„Die Kooperation zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen hat sich in unserer Stadt bewährt im Bestreben, langzeitarbeitslosen Menschen einen bürgernahen Service an einem Ort mit einem Ansprechpartner bieten zu können“, erklärt OB Kissel. Wichtig sei es, dass die Arbeitslosen wie bisher alle Leistungen aus einer Hand von den Jobcentern erhalten und künftig weiterhin eine gemeinsame Ansprechstelle haben, die auch die Bescheide erstellt. Gleichwohl sei die bisherige Zusammenarbeit ´nachzujustieren´. Insbesondere müsste die zentrale Ausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente der Bundesagentur besser den regionalen Erfordernissen angepasst und das erforderliche Mitspracherecht der Kommune vor Ort gestärkt werden. Er hoffe sehr, so Kissel, dass bei der inhaltlichen Festlegung der Verfassungsänderung die kommunalen Belange auch entsprechend berücksichtigt werden, um vor Ort einen reibungslosen Ablauf sicherstellen zu können.