Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar – Alkohol zur Fastnachtszeit – Polizei ist wachsam
Zur Fasnachtszeit hat leider auch der Alkohol Hochkonjunktur. Jeder soll natürlich seinen (auch feuchten) Spaß haben. Vergessen Sie aber nicht, sich rechtzeitig um eine Heimfahrgelegenheit zu kümmern. Das Risiko in einen Unfall verwickelt zu werden oder den Führerschein entzogen zu bekommen, ist es wirklich nicht wert. Wenn sich “Narren” betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen hinters Steuer setzen, versteht die Polizei keinen Spaß.
Im letzten Jahr musste die Polizei in Mannheim in der Fastnachtszeit fünfzehn Unfälle im Zusammenhang mit Alkoholkonsum aufnehmen. 49 Personen führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol und weitere 28 Kontrollierte nach dem Konsum von Drogen.
Dass nicht alle Fahrzeugführer Vernunft walten lassen, zeigt das Ergebnis von Schwerpunktkontrollen, welche die Polizei am letzten Wochenende vor den “tollen” Tagen auf den Straße Mannheims durchgeführt hat. Insgesamt mussten die Beamten neun Führerscheine einbehalten. Sechs Fahrer hatten “zu tief ins Glas geschaut”, vier Weitere setzten sich unter Drogeneinfluss hinters Steuer.Polizeidirektor Dieter Schäfer, Leiter der “Zentralen Dienste”, bringt es auf den Punkt: “Wir werden nicht tolerieren, dass sich Fahrer berauscht ans Steuer setzen und damit andere gefährden. Deshalb gehen wir auch in diesem Jahr während der Fastnachtszeit verstärkt gegen Alkoholsünder im Straßenverkehr vor und werden dabei auch ein besonderes Augenmerk auf Fahrer richten, die unter Drogeneinfluss stehen.”
Damit in den “tollen Tagen” der Führerschein nicht auf der Strecke bleibt, hier noch einige Tipps der Polizei:
” Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen. Niemand kann den eigenen Promillegehalt treffsicher einschätzen. Da liegt so mancher “Jeck” ganz schön daneben. Einige vertrauen sogar auf frei verkäufliche Alkohol-Testgeräte. Der “Promillepegel” lässt sich damit in der Regel jedoch nicht zuverlässig messen.” Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Seit dem 01.08.2007 gilt für Fahranfänger die Null-Promille-Grenze! Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert! ” Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache ” Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!” Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder durch Drogen beeinflussten Fahrern ins Auto! ” Gegen Alkohol im Blut helfen weder Tricks noch Koffein oder Vitamine. Nur der Körper kann Alkohol abbauen, im Schnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer um 3 Uhr morgens mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat am nächsten Morgen um 10 Uhr also immer noch 0,8 Promille Restalkohol im Blut und ist somit fahruntauglich.