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Altrip – Revisionsverfahren im Polder-Streit

Altrip / Rhein-Neckar – SPD-Landtagsabgeordnete Hannelore Klamm hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes begrüßt, eine Revision im Verfahren um den Polderbau in Altrip zuzulassen. Die Leipziger Richter hatten ein Revisionsverfahren ermöglicht, weil sie dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung zuschreiben. Zuvor hatte im März des vergangenen Jahres das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, wie auch das Verwaltungsgericht Neustadt im Dezember 2007, die Klagen gegen den Polderbau zurückgewiesen.
„Ich bewerte die Zulassung des Revisionsverfahrens positiv, weil damit Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in Altrip und der Region geschaffen wird“, so die Abgeordnete. „Wäre der Polder gebaut worden, ohne alle Rechtsmittel auszuschöpfen, hätte das bei einigen Beteiligten und Poldergegnern sicher immer einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. So haben wir hoffentlich bald eine höchstrichterliche Entscheidung, auf deren Endgültigkeit sich alle Betroffenen verlassen können.“ Dies sei für die Anwohner genauso wie für den Gemeinderat, den Bürgermeister und alle Entscheidungsträger vor Ort eine gute Lösung, meinte Klamm. Sie sei zuversichtlich, dass eine klare Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dann die Beilegung des Polderstreits in Altrip bedeuten könne.

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