Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar – Die Stadtverwaltung informiert: Lokale dürfen länger öffnen. Änderung der Gaststättenverordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft
Das Land Baden-Württemberg hat die allgemeine Sperrzeitenregelung in der Gastronomie gelockert. Ab dem 1. Januar 2010 müssen Lokale erst um 3 Uhr bzw. in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag um 5 Uhr schließen. Bisher war „Zapfenstreich“ um 2 Uhr bzw. um 3 Uhr am Wochenende. Für Spielhallen ändert sich nichts: die Sperrzeit beginnt hier nach wie vor um 0 Uhr. Die Sperrzeit endet in allen Fällen um 6 Uhr.
Die Verwaltung setzt darauf, dass die Gastronomie und deren Gäste verantwortungsvoll mit dem neuen gesetzlichen Rahmen umgehen und es zu keinen zusätzlichen Belastungen für die Anwohnerschaft kommt.