Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar- „Es muss nach wie vor unser Ziel sein, eine Verfassungsänderung anzustreben. Nur so können wir das Erfolgsmodell der ARGE, welches den Langzeitarbeitslosen Angebote unter einem Dach und Hilfen aus einer Hand bietet, ungehindert fortführen. Dieses Modell hat sich nicht nur in Mannheim bewährt“, kommentiert Sozialbürgermeister Michael Grötsch die aktuelle Diskussion zur Zukunft der Jobcenter. „Eine Neuorganisation der Jobcenter darf auf keinen Fall dazu führen, dass Arbeitssuchende zukünftig bei zwei zuständigen Stellen ihre Anliegen klären müssen und in der Folge zwei Bescheide erhalten. Eine Bürokratisierung des Verfahrens wäre ein Rückschritt im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und gerade in Anbetracht der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation unvertretbar.“
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, hatte Anfang Dezember ein Eckpunktepapier zur Reform der Jobcenter vorgelegt. Das Eckpunktepapier sieht im Wesentlichen lediglich eine freiwillige Kooperation von Kommune und Bundesagentur für Arbeit (BA) mit klarem Ausweis der Zuständigkeiten vor.
Grötsch war gestern zur Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städtetages nach Berlin gereist, um sich für dieses Anliegen auf Bundes- und Verbandsebene stark zu machen. „Ich appelliere an alle Fraktionen im Bundestag sowie unsere Mannheimer Abgeordneten in Berlin, sich massiv für eine Verfassungsänderung einzusetzen,“ verleiht Grötsch seinen Forderungen Nachdruck.
Unabhängig des Plädoyers für eine Verfassungsänderung enthält das Eckpunktepapier nach Auffassung des Sozialausschusses des Deutschen Städtetags Regelungen, die sich aufgrund getrennter Zuständigkeiten nachteilig auf die kommunalen Träger auswirken. Hier sieht der Sozialausschuss des Deutschen Städtetags Nachbesserungsbedarf. Grötsch schließt sich dieser Auffassung an und warnt darüber hinaus davor, einer freiwilligen Kooperation zuzustimmen, ohne dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Modells im Vorfeld genau geprüft wurde. „Alternativ sollte das Optionsmodell, das bisher auf 69 Kommunen begrenzt ist, geöffnet werden“, so Grötsch weiter.
Hintergrund
Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch die Kommune und die Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) war ein zentraler Inhalt der 2005 eingeführten Hartz IV-Gesetzgebung (SGB II). In diesen sogenannten ARGEN sind MitarbeiterInnen der BA in erster Linie für die Jobvermittlung zuständig, während sich die kommunalen MitarbeiterInnen um begleitenden Hilfsmaßnahmen wie zum Beispiel Schuldnerberatung kümmern. Auf diese Weise erhalten die Leistungsempfänger Hilfen aus einer Hand und Angebote unter einem Dach. Eine Neuorganisation der Jobcenter wird notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20.12.2007 dieses Organisationsmodell als unzulässige Mischverwaltung eingestuft und somit für verfassungswidrig erklärt hatte.