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Wiesloch – MLP informiert über Neuerungen

Wiesloch / Metropolregion Rhein-Neckar – Die wichtigsten Neuerungen zum Jahreswechsel: Steuerentlastungen und neue Regeln für die Beratungsdokumentation – Zum 1. Januar 2010 treten zahlreiche Regelungen in Kraft, die für Verbraucher wichtige Änderungen in Finanz- und Steuerfragen mit sich bringen.

Neue Regeln für die Dokumentation, höhere Kinderfreibeträge und das Bürgerentlastungsgesetz – zum Jahreswechsel treten viele neue Regelungen in Kraft. Der unabhängige Finanz- und Vermögensberater MLP fasst die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Geldanlage, Gesundheit und Vorsorge im Überblick zusammen.

Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge

Das Bürgerentlastungsgesetz ist die größte Steuersenkung seit Jahren: Steuerzahler, egal ob gesetzlich oder privat versichert, können ab 2010 ihre Beiträge für den Krankenversicherungsschutz und für die Pflegeversicherung in voller Höhe absetzen. Dies gilt auch für die Beiträge des Ehepartners und der Kinder. Bei privat Versicherten werden aus Gründen der Steuergerechtigkeit jedoch keine Mehrleistungen, wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, erstattet. Insgesamt können Arbeitnehmer künftig 1.900 Euro als Sonderausgaben geltend machen, für Selbstständige beträgt der Wert 2.800 Euro. Liegen die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung unter diesen Grenzwerten, können Steuerzahler zusätzlich Beiträge für die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen. Kostet allein die Kranken- und Pflegeversicherung mehr als der vorgesehene Höchstbetrag, kann aber der gesamte Betrag geltend gemacht werden. Unter dem Strich stellt sich nahezu jeder Steuerzahler besser. Wie groß die Entlastung ausfällt, hängt vom Einkommen und der Steuerklasse ab. Die zusätzliche Liquidität steht grundsätzlich direkt zur Verfügung: Steuerzahler bekommen die Ersparnis ab Januar im Rahmen ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt. Ein Tipp für Privatversicherte: Sie erhalten von Ihrem Versicherer rechtzeitig eine Bescheinigung über die absetzbaren Beträge. Diese müssen sie ihrem Arbeitgeber übergeben.

Erhöhung des Grundfreibetrags und steigende Freibeträge für Kinder

Ab dem 1. Januar soll der Grundfreibetrag um 170 Euro auf 8.004 Euro pro Jahr steigen. Für Ehepaare gilt entsprechend der doppelte Satz. Nach derzeitigem Stand will die neue Bundesregierung zeitgleich die Kinderfreibeträge von derzeit 6.024 Euro auf 7.008  Euro deutlich anheben. In diesem Zuge steigt das Kindergeld um 20 Euro. Ein Beispiel: In einer Familie mit zwei Kindern verdient ein Ehepartner jährlich 50.000 Euro brutto und ist privat krankenversichert. Der andere Partner hat ein Jahresbruttoeinkommen von 45.000 Euro und ist gesetzlich krankenversichert. Beide sind in Steuerklasse 4 eingestuft. Die Kinder sind 1999 und 2001 zur Welt gekommen. Durch Bürgerentlastungsgesetz, den erhöhten Grundfreibetrag und die steigenden Freibeträge für die Kinder hat die Familie insgesamt einen steuerlichen Vorteil von 131 Euro im Monat. “Besonders interessant ist es, diese zusätzliche Liquidität in eine geförderte Altersversorgung zu investieren. Denn durch die staatliche Unterstützung erhöht sich der tatsächliche Sparbetrag deutlich”, sagt Ralf Houben, Bereichsvorstand bei MLP und zuständig für Rheinland-Pfalz und das Saarland.

Altersvorsorge: Erhöhte Absetzbarkeit der Beiträge zur Rentenversicherung

Auch in diesem Jahr erhöht sich die Absetzbarkeit der Beiträge in die Basisrente, die gesetzliche Rentenversicherung sowie Versorgungswerke um zwei Prozentpunkte. 2010 können Versicherte 70 Prozent der Beiträge von der Steuer absetzen. Entsprechend erhöht sich auch die Besteuerung der ausgezahlten Rente jedes Jahr um zwei Prozentpunkte: Wer 2010 in Rente geht, muss seine Bezüge zu 60 Prozent (2009: 58 Prozent) versteuern. In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze in den westlichen Bundesländern auf 66.000 Euro pro Jahr (2009: 64.800 Euro), in den östlichen Bundesländern auf 55.800 Euro (2009: 54.600 Euro). Der Beitragssatz bleibt unverändert bei 19,9 Prozent.

Betriebliche Altersvorsorge: BilMoG führt zu weit reichenden Änderungen

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das zum 1. Januar in Kraft tritt, hat insbesondere Auswirkungen auf die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz von Unternehmen. Wurden diese Rückstellungen bislang üblicherweise mit dem auch in der Steuerbilanz verwendeten Zins von sechs Prozent bewertet, so müssen Unternehmen sie künftig mit dem realen Marktzins bewerten. Außerdem müssen sie sämtliche Parameter, die die spätere Rente und damit auch den Umfang der Pensionsrückstellungen beeinflussen, wie beispielsweise Gehaltsentwicklung, Inflation oder Rentenanpassungen, je nach Ausgestaltung der Zusage ebenfalls berücksichtigen. Das bedeutet für viele Unternehmen, dass sie künftig deutlich höhere Pensionsrückstellungen bilden und nachfinanzieren müssen.

Krankenversicherung: Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenze

Wie jedes Jahr steigt zum 1. Januar auch in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze – von 44.100 Euro auf 45.000 Euro. Gleichzeitig wird die Versicherungspflichtgrenze angehoben: Angestellte, die mindestens drei Jahre in Folge ein Jahreseinkommen von 49.950 Euro (2009: 48.600 Euro) oder mehr erzielen, können in die private Krankenversicherung wechseln. In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung zudem beschlossen, diese Dreijahresfrist bis 2011 abzuschaffen. Gesetzlich Krankenversicherte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegt, können dann schon nach einem Jahr in die Private wechseln. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes soll im Laufe des Jahres erfolgen. “Für die Übergangszeit bietet sich ein Optionstarif an, mit dem sich Versicherte die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung sichern können”, sagt Ralf Houben.

Neue Regeln für die Dokumentation bei der Geldanlageberatung
Ab 1. Januar müssen Geldanlageberatungen – ähnlich wie im Versicherungsbereich bereits seit dem Jahr 2007 vorgeschrieben – dokumentiert werden. Das Protokoll muss beispielsweise den Anlass und die Dauer des Beratungsgesprächs festhalten, ebenso Informationen über die persönliche Situation des Kunden sowie die konkreten Empfehlungen des Beraters

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